Erlenbach stimmt Kredit für „Chlusi-Lösung“ zu
Die Einwohnergemeinde Erlenbach versorgt ihre Bevölkerung über drei Wasserversorgungen: Latterbach, Erlenbach und Ringoldingen, wobei Erlenbach i. S. die Grösste ist. Die Quelle liegt im Alpgebiet Klusi und wurde 1974 neu gefasst; der Schutzzonenplan stammt von 1989. Mit dem Gewässerschutzgesetz (1991) und der Verordnung (1998) wurden die Anforderungen an den Trinkwasserschutz verschärft.
Diese verschärften Vorschriften betreffen insbesondere die Schutzzone Klusi. In der Grundwasserschutzzone S2 gilt ein Bau- und Grabverbot; neue Anlagen sind untersagt, bestehende, nicht konforme Anlagen müssen entfernt werden. Tätigkeiten, die das Grundwasser gefährden, sind verboten. Die Alpwirtschaft mit Viehhaltung sowie Mist- und Jauchelagerung stellt ein Risiko dar, während reiner Weidegang erlaubt bleibt.
Die Sicherstellung von sauberem Trinkwasser hat höchste Priorität. Die Quelle Klusi ist für Erlenbach i. S. zentral und muss langfristig geschützt werden, weshalb Risiken in der Schutzzone beseitigt werden müssen. Ein Bericht vom Februar 2022 (Fakten- und Informationsbericht) hält fest, dass die landwirtschaftliche Nutzung in der S2, inklusive Wohnteile, bis Ende 2031 aufgegeben werden muss. Besonders betroffen ist Oberklusi.
Im Zusammenhang mit der Aufgabe der Nutzung stellt sich die Entschädigungsfrage. In vergleichbaren Fällen wurden Grundstücke und Gebäude von Wasserversorgern übernommen. Auch hier wurden die betroffenen zehn Gebäude samt Land durch einen unabhängigen Schätzer bewertet. Die Gemeinde plant, den Eigentümern ein Kaufangebot zu unterbreiten und benötigt dafür einen Verpflichtungskredit von CHF 300’000.00 sowie die Zustimmung der Gemeindeversammlung. Damit soll eine nachhaltige und rechtssichere Lösung für alle Beteiligten erreicht werden.
(text:pd/bild:pg)