Erkenntnisse zum Gesetz über Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf
Seit dem 1. Januar 2022 ist das Gesetz über Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf mittlerweile in Kraft. Dem Berner Regierungsrat wurde nun der erste Bericht vorgelegt, welcher er so zur Kenntnis nimmt, heisst es in seiner Mitteilung.
Zuständig für die Planung und Steuerung von sämtlichen ambulanten und stationären Förder- und Schutzleistungen ist das Kantonale Jugendamt, welches ein übergeordnetes Ziel verfolgt: Das Bereitstellen eines quantitativ ausreichenden, qualitativ guten und vielfältigen Angebotes. Die Leiterin des Kantonalen Jugendamtes, Sabina Stör, zieht gegenüber Radio BeO ein erstes Fazit über die letzten vier Jahre:
«Wir dürfen nach den ersten vier Jahren im neuen System feststellen, dass wir im Kanton Bern ein wirklich breites Angebot an Leistungen haben und die Nachfrage danach auch da ist. Die Datenbasis wird nun jedes Jahr besser, so dass wir den Auftrag der inhaltlichen und finanziellen Steuerung auch zunehmend besser wahrnehmen können. Unser erster Eindruck ist deshalb, dass wir gut in das neue System gestartet sind.»
Der Bericht legt auch die Ziele und Massnahmen für die nächsten vier Jahr fest. Dafür seien sieben thematische Entwicklungsfelder definiert worden. Aktuell besonders dringend und wichtig sei die Versorgung der hochbelasteten Kinder und Jugendlichen, erklärt Sabina Stör.
(text:jkä/symbolbild:pexels)