20 Dezember 2022

Erbschaftssteuer: Motion will Freibetrag im Kanton Bern erhöhen

Der Regierungsrat soll das Gesetz zur Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) dahingehend ändern, dass in ebrschaftspflichtigen Fällen künftig ein Steuerfreibetrag von 50.000 Franken geltend gemacht werden kann. Das fordert Grossrötin Sandra Schneider (SVP) in einer Motion. Heute seien im Kanton Bern einzig Eheleute, eingetragende Partner:innen, nachkommen, sowie Stief- und Pflegekinder von der Erbschaftssteuer befreit. Das enspräche nicht mehr den heutigen Formen des Zusammenlebens, wird einerseits begründet. Die Motionärin findet die Erbschaftssteuer aus ethischen Gründen fragwürdig, weil das Vermögen ja bereits zu Lebzeiten sei versteuert worden. Dem wolle die Motion Rechnung tragen und den Freibetrag auf 50 000 statt der heutigen 12 000 Franken erhöhen.

Der Regierungsrat empfiehlt die Motion zur Ablehnung. Zwar anerkennt die Regierung in ihrer Antwort, dass sich die Formen des familiären Zusammenlebens geändert hätten. argumentiert aber, dass durch die Motion alle Erbberechtigten begünstigt würden, was bei Kanton und Gemeinden zu Steuerausfällen im Umfang von rund 10 Millionen Frnken führen würde. Ausserdem sei der Freibetrag von 12 000 Franken im interkantonalen Vergleich bereits hoch.

Das letzte Wort hat der Grosse Rat.

(text:csc/bild:unsplash)