17 Februar 2023

ENHK beurteilt Campingplatz Fanel als umweltrechtswidrig

Auf Wunsch der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) hat die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission ENHK ein neues Gutachten zur umweltrechtlichen Zulässigkeit des Campingplatzes Fanel erstellt. Die Anfrage folgte auf Empfehlung des ehemaligen Bundesgerichtspräsidenten Dr. Lorenz Meyer. Dieser hatte in seinem Rechtsgutachten vom 31. Mai 2022 bestätigt, dass der Campingplatz zonenwidrig ist. Der Campingplatz könne nur legalisiert werden, wenn die ENHK dies für umweltrechtlich zulässig halten würde.

Nach umfassender Prüfung der Unterlagen, der aktuellen Rechtslage sowie einer Begehung unter Beteiligung von Vertretungen des Grossen Rates, der Gemeinde, des TCS, der Umweltorganisationen, der IG Camping Gampelen Neuenburgersee und der kantonalen Ämter bestätigt die ENHK die Schlussfolgerungen ihres Gutachtens von 2003 vollumfänglich. Sie sieht im Campingplatz eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Schutzgebiete. Weder eine Reduktion der Fläche noch andere Anpassungen des Betriebs könnten daran etwas ändern. Der Campingplatz sei deshalb aufzuheben und das Gebiet zu renaturieren.

Alt Bundesgerichtspräsident Dr. Lorenz Meyer empfahl in seinem Rechtsgutachten, auf ein Verfahren zur Einzonung des Campingplatzes zu verzichten, wenn dies aus Sicht der ENHK unzulässig ist. Gutachten der ENHK haben vor Bundesgericht grosses Gewicht. Eine Beschwerde gegen einen Legalisierungsentscheid würde aller Voraussicht nach gutgeheissen.

Der fehlende Ersatzstandort, der Bedarf nach naturnahen Ferien in der Region oder der mehrfach geäusserte Legalisierungsauftrag des Grossen Rates sind nicht massgeblich für die Beurteilung der umweltrechtlichen Zulässigkeit des Campingplatzes. Solche politischen Argumente können nichts an der klar und mehrfach festgestellten rechtlichen Unzulässigkeit des Campingplatzes ändern. Bei dieser Ausgangslage ist eine Legalisierung aussichtslos.

Wie mit TCS und Umweltverbänden vertraglich vereinbart, wird der Betrieb des Campingplatzes auf Ende 2024 definitiv eingestellt und Rückbau und Renaturierung werden fortgesetzt. TCS und Kanton haben ein Rückbaugesuch eingereicht. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 22. September 2022 können die Holzstege zurückgebaut werden. Weitere Schritte werden zurzeit durch die von der Gemeinde Gampelen angeordnete Planungszone blockiert. Eine Einsprache der Umweltverbände ist bei der Gemeinde Gampelen hängig.

(text&bild:zvg)