4 März 2021

Ein zeitgemässes Finanzhaushaltsgesetz für den Kanton Bern

Der Regierungsrat hat das Finanzhaushaltsgesetz (FHG) bis am 4. Juni 2021 zur Vernehmlassung freigegeben. Das neu benannte Gesetz ist eine formelle Totalrevision des bisherigen Gesetzes über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG). Mit dem Finanzhaushaltsgesetz soll der Kanton Bern ein zeitgemässes, auf das Wesentliche fokussiertes Finanzhaushaltsrecht erhalten.

Auf den 1. Januar 2005 trat das Gesetz über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG) in Kraft. Mit der damaligen Totalrevision des Finanzhaushaltrechts wurde die gesetzliche Grundlage für die breite Einführung der Neuen Verwaltungsführung (NEF 2000) im Kanton Bern geschaffen. Das FLG wurde mehrmals teilrevidiert und punktuell an die Erkenntnisse aus der Evaluation von NEF angepasst; hingegen wurde der sehr stark vom NEF-Gedanken geprägte Erlass nie grundsätzlich überarbeitet.

Der Kanton Bern führt auf den 1. Januar 2023 als Enterprise Resource Planning System (ERP) die etablierte zeitgemässe Standardsoftware SAP ein. Die Einführung einer integrierten ERP-Lösung bringt neben Einsparungen namentlich auch notwendige Prozessharmonisierungen, Qualitätsverbesserungen und Effizienzgewinne in den Bereichen Finanzen, Personal und Logistik. Das Finanz- und Rechnungswesen wird vereinfacht und optimiert.

Mit der Einführung des standardisierten ERP hat die gesonderte Führung einer Betriebsbuchhaltung nicht mehr den bisherigen Stellenwert. Die deshalb notwendigen gesetzlichen Anpassungen werden zum Anlass genommen, das FLG einer formellen Totalrevision zu unterziehen.

Das FLG wird in Finanzhaushaltsgesetz (FHG) umbenannt. Das neue Gesetz ist nicht mehr so stark auf NEF fokussiert wie das FLG. Weiter ist vorgesehen, die starke Ausrichtung auf die Betriebsbuchhaltung zurückzunehmen, den Erlass etwas zu entschlacken und in eine zeitgemässe logische Struktur zu bringen. Themen wie die Steuerung von kantonalen Beteiligungen, die im bisherigen Gesetz kaum behandelt wurden, sollen neu schlank geregelt werden. Bei einer blossen Teilrevision des bestehenden Gesetzes wäre der Erlass schliesslich schwer lesbar geworden und hätte weiterhin zahlreiche überholte Übergangsbestimmungen enthalten.

Die bewährten (Steuerungs-)Instrumente des bisherigen Rechts sollen grundsätzlich unverändert ins FHG übernommen werden. Die Finanzkommission des Grossen Rates wird zeitgleich zum Vernehmlassungsverfahren im Dialog mit der Finanzdirektion die Frage der Steuerungsmöglichkeiten des Grossen Rates überprüfen.

Der Grosse Rat forderte in einer Planungserklärung, die Anlehnung an den Rechnungslegungsstandard IPSAS (International Public Sector Accounting Standards) solle überprüft werden. Im neuen Finanzhaushaltsrecht ist vorgesehen, dass die Rechnungslegung des Kantons Bern zukünftig einzig nach dem Harmonisierten Rechnungslegungsmodell HRM2 erfolgen soll. Damit entfällt die Bewirtschaftung der zahlreichen heutigen Ausnahmen vom IPSAS-Standard.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 4. Juni 2021. (mm)