Ein wenig mehr kantonale Nothilfe im Asylbereich
Der Regierungsrat hat beschlossen, die Nothilfe im Asylbereich per 1. November 2022 von acht auf zehn Franken pro Person und Tag zu erhöhen. Er verbessert damit die Lebensgrundlagen der betroffenen Personen bei vertretbaren Mehrkosten. Neu kann die Nothilfe nach einem Beschluss des Grossen Rates auch an privat untergebrachte Personen ausgerichtet werden.
Personen, die nach einem abgelehnten Asylgesuch rechtskräftig weggewiesen worden sind, sind gesetzlich verpflichtet, die Schweiz zu verlassen. Das sieht die Asylgesetzgebung des Bundes verbindlich vor. Sie sind weder verfolgt noch schutzbedürftig und können in ihr Heimatland zurückkehren. Bis zu ihrer Ausreise haben weggewiesene Personen bei Bedarf lediglich Anrecht auf Nothilfe. Die Ansätze werden von den Kantonen festgelegt. Die Nothilfeleistungen liegen unter denjenigen der Asylsozialhilfe und beschränken sich von Gesetzes wegen auf das verfassungsrechtliche Minimum. Sie dienen dazu, die Kosten für Nahrung, Kleidung und Hygiene zu decken. Zusätzlich übernimmt der Kanton die Krankenversicherungsprämie und stellt Übernachtungsmöglichkeiten in einer Kollektivunterkunft zur Verfügung. Andere Sachmittel übernimmt er bei dringendem und nachgewiesenem Bedarf.
Bislang richtete der Kanton Bern im Rahmen der Nothilfe acht Franken pro Person und Tag an mittellose ausreisepflichtige Personen aus. Mit der nun vom Regierungsrat beschlossenen Erhöhung auf zehn Franken pro Person und Tag liegt die Nothilfe im Kanton Bern im schweizerischen Durchschnitt. Eine Erhöhung der Nothilfe für Familien mit Kindern hatte unter anderem die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter in ihrem Bericht zur Überprüfung der Rückkehrzentren des Kantons Bern vom 30. November 2021 empfohlen.
(text:pd/bild:beo)