15 Januar 2024

Ehemalige Polizeimitarbeitende sollen Dienstwaffe nur ausnahmsweise behalten dürfen

Die Kantonspolizei Bern hat sämtliche Dienstwaffen ersetzt. Im Rahmen dieser Neubeschaffung wurde auch die Regelung für die private Übernahme der bisherigen Dienstwaffe angepasst. Ausser Dienst gestellte und in Pension gehende Polizistinnen und Polizisten dürfen ihre Dienstwaffe nicht mehr übernehmen.

Daran stört sich Grossrat Thomas Fuchs (SVP) und fordert in einer Motion, die alte Praxis beizubehalten. Er argumentiert, dass mit dem Verkauf der Waffen an berechtigte Personen, ein Teil der Neubeschaffungskosten gedeckt werden könnten. Ausserdem würden mit der neuen Praxis Polizeimitarbeitende schlechter gestellt als Armeeangehörige.

Nun hat der Regierungsrat geantwortet und die neue Praxis verteidigt. Ehemalige Dienstwaffen könnten durch Verkauf oder Vererben in falsche Hände geraten, heisst es in der Antwort. Ausserdem würden Dienstwaffen leihweise und auf Kosten des Kantons an Polizistinnen und Polizisten abgeben und nicht zuletzt würden Dienstwaffen nach der Pensionierung revidiert und an neu eintretende Polizeiangehörige abgegeben.

Die neue Praxis schliesse auch nicht aus, dass die Dienstwaffe in begründeten Fällen übernommen werden könne – es erfolge aber nicht mehr flächendeckend. Der Regierungsrat erachte die neue Praxis als sinnvoll und sachgerecht.

(text:csc/bild:pixabay-symboldbild)