28 April 2021

Effizientes Contact Tracing dank zuverlässiger Gästedaten

Diee Kontaktdaten von Restaurantbesuchenden sollen ab dem 10. Mai über die Registrierungsapplikationen direkt in eine zentrale Datenbank des Kantons gelangen. So wird das Contact Tracing effizienter. Der Regierungsrat hat für die Schaffung dieser zentralen Datenbank die Verordnung zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie angepasst. Zudem hat er darin die Bestimmungen für den Strafvollzug aktualisiert, so dass ab dem 1. Mai Ausgänge und Urlaube wieder möglich sind.

Der Bundesrat hat die Öffnung der Restaurant- und Barterrassen an verschiedene Bedingungen geknüpft. So gilt für die Gäste eine generelle Sitzpflicht, pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt – und es müssen die Kontaktdaten von allen Gästen erhoben werden. Davon ausgenommen sind lediglich die Kontaktdaten von Kindern, die mit ihren Eltern am Tisch sitzen.

Diese Kontaktdaten müssen zuverlässig erfasst werden können. Nur so kann das kantonale Contact-Tracing-Team potentielle Ansteckungsketten rasch erkennen. Die Erfahrungen im vergangenen Jahr haben aber gezeigt, dass das Einholen von Kontaktdaten bei den Restaurationsbetrieben oft mit Schwierigkeiten verbunden war. Beispielsweise waren die für den Betrieb verantwortliche Person nicht erreichbar, oder die Angaben der Gäste stimmten nicht. Epidemiologischen Abklärungen und Massnahmen konnten deshalb mitunter nicht rasch angeordnet und vorgenommen werden, obschon dies nötig gewesen wäre. Dies möchte der Regierungsrat nun ändern und stimmt der Schaffung einer zentralen Datenbank zu. Er hat dafür die Verordnung zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-19 V) angepasst.

Die angepasste Verordnung verpflichtet die Betreiberinnen und Betreiber von Restaurantbetrieben ab dem 10. Mai, die Kontaktdaten ihrer Besucherinnen und Besucher unaufgefordert an die zentrale Datenbank zu übermitteln. Diese Übermittlung erfolgt über eine Applikation. Es steht den Restaurationsbetrieben offen, mit welchen Applikations-Anbietern sie zusammenarbeiten. Die Restaurationsbetriebe sind verpflichtet, die Übermittlung an die zentrale Datenbank sicherzustellen. Eine manuelle Übermittlung bleibt in Einzelfällen möglich. Die Daten werden verschlüsselt auf Servern in der Schweiz aufbewahrt. Sie können einzig und allein durch die für das kantonale Contact Tracing verantwortlichen Personen abgerufen werden, wenn ein konkreter epidemiologischer Grund vorliegt.

(text:pd/bild:beo)