9 April 2026

Direktzahlung – Wieso Bergzonen weniger von Änderungen betroffen sind

Mit der neuen bundesrätlichen Landwirtschaftsstrategie 2030+ sollen beim Thema Direktzahlungen nicht alle Landwirtschaftszonen gleich von den Änderungen betroffen werden. In Tal- und Hügelzonen sollen Betriebe künftig einen höheren sogenannten SAK-Wert erreichen müssen, um Direktzahlungen zu bekommen. SAK heiss Standardarbeitskraft und soll zeigen, wie viel ein Betrieb zu tun gibt. Sprich: Je mehr Land und Tiere, desto höher der Wert. Nicht von der Erhöhung betroffen sein soll jedoch die Bergzone. Dies sei richtig so, erklärt Ernst Wandfluh, SVP-Nationalrat und Präsident SAV, gegenüber Radio BeO. So sei die Bergzone viel weniger von den technischen Fortschritten betroffen, als das Tal, da dort die Handarbeit nach wie vor wichtiger ist. Besonders das Berner Oberland sei zudem auf kleine Bergbetriebe angewiesen, da diese teilweise sehr anspruchsvolles Gebiet bewirtschaften.

Der Bundesrat beauftragte anlässlich seiner Sitzung das Volkswirtschaftsdepartement, bis im September 2026 eine Vorlage für die Vernehmlassung auszuarbeiten.

(text:chl/bild:pixabay)