1 März 2022

Die Zukunft der Stadt Thun in der öffentlichen Auflage

Thun bleibt Thun und plant für morgen: Mit der Ortsplanungsrevision will die Stadt Thun bestehende Qualitäten im Siedlungs- und Landschaftsraum bewahren und gleichzeitig Grundlagen schaffen für attraktive Wohnangebote und Arbeitsplätze. Ab dem 4. März liegen die Unterlagen öffentlich auf.
In den letzten Wochen bereinigte die Stadt Thun basierend auf der Rückmeldung des Kantons Bern die Unterlagen zur Ortsplanungsrevision (OPR). Nach mehreren Jahren intensiver Planung im Austausch mit der Bevölkerung erfolgt nun der nächste wichtige Schritt: Die baurechtliche Grundordnung, bestehend aus Baureglement und Zonenplan, wird zusammen mit erläuternden Dokumenten vom 4. März bis 8. April 2022 öffentlich aufgelegt. «Wir freuen uns über diesen Meilenstein in der Entwicklung unserer Stadt», so Stadtpräsident Raphael Lanz, «mit der OPR behält Thun seine Identität und plant gleichzeitig für morgen.»

Die Identität und Einzigartigkeit von Thun bleiben mit der revidierten Grundordnung erhalten. Qualitäten im Siedlungsbild werden einerseits über die Festlegung von Altstadt-, Ortsbild- und Strukturgebieten geschützt. Andererseits unterliegen Bauvorhaben an besonders sensiblen Lagen hohen Gestaltungsanforderungen. Darüber hinaus tragen massgeschneiderte Planungsverfahren zu quartierverträglichen Bauprojekten bei. Damit strebt Thun eine qualitativ hochwertige Entwicklung nach innen an. Thun entwickelt sich aus und mit den bestehenden Qualitäten.

Innerhalb der Regelbauzone schafft Thun Entwicklungsmöglichkeiten für Bauwillige. So wurden die Grenzabstände angepasst und die Ausnützungsziffer durch die Grünflächenziffer ersetzt. Die neue Regelung stellt eine Vereinfachung der Vorschriften dar und bietet Unternehmerinnen, Planern, Eigentümerinnen und Bauwilligen Planungssicherheit. So wird mit der neuen Grundordnung dem übergeordneten Bestreben Rechnung getragen, Siedlungen nach innen zu entwickeln und Landschaften zu bewahren.

In Thun soll ressourcenschonend und nachhaltig gebaut werden. Thun achtet bei der Planung und bei der Entwicklung auf den Erhalt und die Schaffung von Freiräumen und den Schutz ökologisch wertvoller Landschaft. Grünflächen und Grünstrukturen sollen erhalten, gestärkt und neu geschaffen werden. Wiesen, Bäume und Hecken leisten einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität und zu einem gesunden Stadtklima. Mit der Grünflächenziffer wird dem Grün vor dem Grau in der Stadt Vorrang gegeben. Vorgaben im Bereich Ökologie und Energie eröffnen Chancen für neue Innovationen und ressourcenschonende Leuchtturmprojekte.

Mit den vielfältigen siedlungs- und landschaftlichen Qualitäten ist Thun ein attraktiver Ort zum Wohnen und Arbeiten. Dass Wohnraum in Thun beliebt ist, zeigen die wenigen Leerwohnungen. Mit 0,17 Prozent hat Thun eine der tiefsten Leerwohnungsziffern der Schweiz. «Die revidierte Grundordnung bietet die Basis für die Entwicklung von zusätzlichem Wohn- und Arbeitsraum für die Thunerinnen und Thuner von morgen, insbesondere auch für Familien», so Stadtpräsident Raphael Lanz. Dabei werden Flächen dort genutzt, wo es möglich, sinnvoll und für die Umgebung verträglich ist. Entsprechend wird auch das lokale Gewerbe gefördert und Thun als Wirtschaftsstandort gestärkt.

Im Sinne einer koordinierten Siedlungs- und Verkehrsentwicklung bietet die revidierte Grundordnung eine Basis für funktions- und umweltgerechte Verkehrslösungen. Infrastrukturen sollen gesichert und bei Bedarf weiterentwickelt werden. Gleichzeitig soll der Mehrverkehr möglichst gering gehalten und auf umweltverträgliche Art und Weise abgewickelt werden.

Nach der öffentlichen Auflage befasst sich der Stadtrat mit der Vorlage, voraussichtlich Ende 2022. Danach erfolgt die Genehmigung durch den Kanton. Ob der politische Prozess noch in dieser Legislatur abgeschlossen werden kann, hängt wesentlich von Anzahl, Inhalt und Komplexität der Einsprachen ab, die im Rahmen der öffentlichen Auflage eingereicht werden.

(text:pd/bild:ch)