17 Februar 2025

Die Vergabe des Caterings an den Tagesschulen in Thun erfolgte korrekt

Im April 2024 erteilte die Stadt Thun der SV (Schweiz) AG den Zuschlag zur Lieferung der Mittagsverpflegung an die Thuner Tagesschulen in den kommenden Jahren. Gegen den Entscheid hat die unterlegene Partei Beschwerde erhoben. Diese wurde vom Verwaltungsgericht abgewiesen: Die Vergabe durch die Stadt Thun an die SV (Schweiz) AG erfolgte in allen Punkten korrekt.

Seit der Einführung der Tagesschulen in Thun per Start im August 2010 wird die Mittagsverpflegung durch Catering organisiert. Die Vergabe des Catering-Auftrags unterliegt dem öffentlichen Beschaffungsrecht. Da der bisherige Vertrag mit SV (Schweiz) AG per Ende Juli 2024 auslief, hatte die Stadt Thun den Auftrag neu ausgeschrieben.

Beschwerde gegen Vergabe

Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung vom Oktober 2023 gingen zwei Offerten ein. Für die Bewertung waren die in der Ausschreibung publizierten folgenden fünf Zuschlagskriterien massgebend: Angebotspreis, Infrastrukturpreis, Nachhaltigkeit, Betriebs- und Logistikkonzept sowie Testessen. Die Nachhaltigkeit wurde mit 35% vor dem Preis mit 30% am höchsten gewichtet. Um eine objektive Beurteilung zu ermöglichen, wurde zudem ein fix gewichtetes Punktesystem verwendet. Bereits die Ausschreibung hätte angefochten werden können. Dies wurde aber von keiner der beiden Parteien in Anspruch genommen.

Dabei hat sich SV (Schweiz) AG mit dem vorteilhaftesten Angebot knapp durchgesetzt. Nach Bekanntgabe des Zuschlags im April 2024 an die SV (Schweiz) AG legte die Stiftung Transfair, welche den Zuschlag nicht erhalten hatte, beim Regierungsstatthalteramt Beschwerde ein. Von Transfair wurde insbesondere ein Aspekt zur Nachhaltigkeit bemängelt. In der Ausschreibung war unter anderem definiert, dass Lieferung und Aufbereitung der Speisen «konsequent in Mehrweggebinden» erfolgen müssen, um die entsprechenden Zusatzpunkte zu erhalten. Gemäss Bewertung durch die Stadt Thun konnte keine der beiden Offerten diese Vorgabe erfüllen, weshalb beide Anbietenden den halben Zusatzpunkt nicht erhalten haben.

Entscheid des Verwaltungsgerichts

Das Regierungsstatthalteramt teilte die Haltung der Stadt Thun nicht, gab der beschwerdeführenden Partei im September 2024 recht und erteilte den Zuschlag an die Stiftung Transfair. Dies wiederum veranlasste die SV (Schweiz) AG, den Entscheid des Regierungsstatthalteramts beim Verwaltungsgericht anzufechten. Das Verwaltungsgericht hiess die Beschwerde im Dezember 2024 gut. Die Stadt Thun hat die Angebote somit korrekt beurteilt und das Regierungsstatthalteramt hätte die Zuschlagsverfügung nicht aufheben dürfen. «Wir haben uns bei der Ausschreibung an die gesetzlichen Vorgaben zum öffentlichen Beschaffungswesen gehalten. Die Vergabe ist nach korrekten und objektiven Kriterien erfolgt. Dies zeigt das Urteil des Verwaltungsgerichts deutlich», sagt Gemeinderätin Katharina Ali-Oesch, Vorsteherin Direktion Bildung Sport Kultur. Trotz Ankündigung durch die Stiftung Transfair in den Medien wurde der Entscheid nicht ans Bundesgericht weitergezogen. Der Zuschlag für den Catering-Auftrag an die SV (Schweiz) AG zur Belieferung der Thuner Tagesschulen ist somit rechtskräftig. Die Vertragslaufzeit wird gemäss Ausschreibung auf 24 Monate mit der Möglichkeit einer dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr festgelegt, analog wie beim bisherig gültigen Vertrag.

Für die Thuner Kinder, welche eine Tagesschule besuchen, ändert somit nichts. Auch die Kosten für die Mittagessen bleiben unverändert. Der Preis pro Mittagessen beträgt 7.50 Franken für die Primarschülerinnen und -schüler, für die Oberstufenschülerinnen und -schüler sind es 8.20 Franken.

(text:pd/bild:unsplash)