1 April 2025

Lidl in in Châtel-St-Denis bleibt am Sonntag zu

Nur Geschäfte an Bahnhöfen mit ausreichend Reiseverkehr können an Sonntagen ohne Bewilligung Personal beschäftigen. Dies ist laut Bundesgericht in Châtel-St-Denis FR nicht der Fall. Es hat eine Beschwerde von Lidl Schweiz abgewiesen.

Das Bundesgericht hält in einem Leiturteil fest, dass gemäss Artikel 26 der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz Betriebe für Reisende an Bahnhöfen Angestellte am Sonntag bewilligungsfrei beschäftigen dürfen, wenn die in der Bestimmung vorgesehenen Kriterien erfüllt sind.

(text:sda&awe/bild:keystone/sda)