27 Mai 2024

Die Gemeinde Frutigen legt Beschwerde gegen die Frist zum Abschluss der Baupolizeipendenzen ein

Bekanntlich hat die Regierungsstatthalterin im Rahmen einer aufsichtsrechtlichen Untersuchung angeordnet, dass die hängigen Baupolizeiverfahren bis am 30. Oktober 2024 abgeschlossen sein müssen. Weil es der Gemeinde Frutigen ein Anliegen ist, die Verfahren korrekt und ordentlich abzuschliessen, erachtet sie die gesetzten Fristen als unverhältnismässig und damit rechtswidrig. Deshalb wurden mittels einer Beschwerde an den Regierungsrat des Kantons Bern angepasste, verhältnismässige Fristen verlangt. Der Rat zeigte sich zudem über den Umfang des Medienauftritts der Regierungsstatthalterin und des Kantons überrascht, zumal man in dieser Sache mit dem Regierungsstatthalteramt in regelmässigem Austausch war. Für die Umsetzung der aktuell noch pendenten Fälle wurde zur Unterstützung eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Zudem bewilligte der Gemeinderat für den Beizug einer externen administrativen Unterstützung einen Nachkredit von CHF 32‘000.00.

(text:pd&awe/bild:archiv)