23 Februar 2022

Die Entscheide des Bundesrats in Kürze

UKRAINE: Die Schweiz verzichtet vorerst auf die Übernahme der zusätzlichen Sanktionen gegenüber Russland, die verschiedene westliche Staaten als Folge der Entwicklung in der Ostukraine erlassen haben. Der Bundesrat will aber weiterhin vermeiden, dass die Schweiz als Umgehungsplattform für die von der EU erlassenen Sanktionen dienen kann, wie er am Mittwoch mitteilte. Er werde deshalb die erlassenen Sanktionen analysieren und anschliessend entscheiden. Die Schweizer Behörden stünden laufend mit mehreren Ländern in Kontakt, um Informationen zur aktuellen Situation auszutauschen. Die Schweiz setze sich weiterhin für eine friedliche Lösung des Konfliktes im Osten der Ukraine ein, schrieb die Landesregierung weiter.

SPORT: Der Bundesrat will ethische Grundsätze im Sport auf eine rechtsverbindliche Basis stellen, um nach den Vorkommnissen in der Rhythmischen Gymnastik insbesondere junge Athletinnen und Athleten besser zu schützen. So kann der Bund finanzielle Kürzungen durchsetzen, wenn Grundsätze nicht eingehalten werden. Bei seinen Sanktionen kann er sich auch auf die Untersuchungen der neuen unabhängigen Meldestelle abstützen. Die entsprechenden Anpassungen der Sportförderungsverordnung hat der Bundesrat bis am 1. Juni in die Vernehmlassung geschickt. In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen Anfang 2023.

CORONAVIRUS I: Der Bundesrat will bis Mitte 2022 maximal 15 Millionen Impfstoffdosen an andere Länder weitergeben, wenn sie nicht für die Verimpfung in der Schweiz eingeplant werden können. Für das laufende Jahr stehen rund 34 Millionen Impfdosen zur Verfügung, davon 20 Millionen Dosen für das erste Halbjahr. Sollte eine weitere Auffrischimpfung nötig werden, wäre die Versorgung der Schweizer Bevölkerung jederzeit gesichert, wie der Bundesrat mitteilte. Zudem hat die Landesregierung entschieden, Arzneimittel zum Schutz von immungeschwächten Menschen vor einer Covid-19-Infektion zentral zu beschaffen. Mit den Herstellern sollen Abnahmegarantien vereinbart werden.

CORONAVIRUS II: Trotz Aufhebung der Bewilligungspflicht sollen Grossveranstaltungen bis Ende 2022 den Corona-Schutzschirm für Publikumsanlässe in Anspruch nehmen können. Der Bundesrat will zu diesem Zweck die entsprechende Covid-19-Verordnung anpassen. Aufgrund der damals herrschenden epidemiologischen Lage hatte das eidgenössische Parlament in der Wintersession 2021 den Zeitrahmen des Schutzschirms für öffentliche Veranstaltungen von Ende April bis Ende Dezember 2022 verlängert. Diese Verlängerung erfordert insbesondere eine Anpassung der Fristen und Geltungsdauer in der Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe, wie der Bundesrat mitteilte. Gesuche sollen demnach bis zum 31. Oktober 2022 eingereicht werden können. Die Konsultationsfrist dauert bis am 7. März 2022.

BILDUNG: Internationale Austauschprogramme für Studierende, Schüler und Berufsleute werden künftig nicht mehr so stark auf die EU fokussiert sein. Der Bundesrat hat das Gesetz über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung und die dazugehörige Verordnung über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, Berufsbildung, Jugend und Mobilitätsförderung auf den 1. April 2022 in Kraft gesetzt. Demnach sollen neben der Assoziierung an internationale Förderprogramme gleichwertig auch Schweizer Programme umgesetzt und gefördert werden können. Neue Fördertatbestände werden mit dem revidierten Gesetz nicht geschaffen.

GÜTERTRANSPORT: Der Bundesrat will im grenzüberschreitenden Güterverkehr auf der Strasse faire Wettbewerbsbedingungen schaffen. Dazu hat er ein Bündel von Massnahmen in die Vernehmlassung geschickt. Eine Massnahme ist eine Lizenzpflicht für Unternehmen, die Lieferwagen grenzüberschreitend im gewerblichen Güterverkehr einsetzen. Zudem sieht die Landesregierung eine bessere Kontrolle von Briefkastenfirmen und eine verbesserte Amtshilfe bei der Einhaltung von Arbeitsbedingungen vor. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Mai.

UMWELT: Weniger Ablagerungen von Ausbauasphalt auf Deponien, ein Verbot von oxo-abbaubaren Kunststoffen sowie Vereinfachungen bei der Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (Volatile Organic Compounds, VOC): Diese und weitere Grundsätze hat der Bundesrat in drei Verordnungen im Umweltbereich verankert. Die Revision der Verordnungen soll die Kreislaufwirtschaft vorantreiben und Schadstoffe reduzieren. Die Änderungen der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) treten am 1. April 2022 in Kraft, jene der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) rückwirkend auf Anfang 2022. Die Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) gilt ab dem 1. Januar 2023.

SOZIALES: Der Bundesrat will eine nationale Statistik über ausserfamiliär untergebrachte Kinder schaffen. Unter Federführung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) sollen verschiedene Bundes- und Kantonsbehörden die nötigen Arbeiten an die Hand nehmen, wie die Landesregierung mitteilte. Heute sei wenig bekannt über die Anzahl und die Situation von ausserfamiliär untergebrachten Kindern und Jugendlichen. Für die Weiterentwicklung von Angeboten für Kinder, Jugendliche und Familien in schwierigen Lebenslagen seien einheitliche statistische Daten jedoch notwendig. Dieser Meinung ist auch der Uno-Ausschuss über die Rechte der Kinder. Über die Frist der Umsetzung der Statistik ist bislang nichts bekannt.

DATENSCHUTZ: Der Schutz der Patientendaten bei besonderen Krankenversicherungsformen hat sich nach Einschätzung des Bundesrates verbessert. Der von der Regierung genehmigte Bericht stützt sich auf die Ergebnisse der dritten Datenschutzerhebung seit 2009. Er zeigt, dass Patientendaten und Daten zu medizinischen Leistungen zwischen Krankenversicherern, Facharztpersonen und Hausarztpersonen gesichert ausgetauscht werden. Die vor mehreren Jahren getroffenen Massnahmen hätten ihre Wirkung gezeigt. Die Kompetenzen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb) werden für die Ausübung der Aufsicht über die Versicherer als ausreichend erachtet. Zusätzliche Massnahmen seien nicht erforderlich.

FORSCHUNG: Der Bundesrat hat Tanja Zimmermann zur neuen Direktorin der Empa gewählt. Sie ist derzeit bereits Direktionsmitglied des interdisziplinären Forschungsinstituts des ETH-Bereichs für Materialwissenschaften und Technologieentwicklung. Die 54-Jährige tritt ihre neue Funktion am 1. Juni 2022 an und folgt auf Gisan-Luca Bona, der auf diesen Zeitpunkt das Pensionsalter erreicht. Ausserdem hat die Landesregierung Joël Mesot für weitere vier Jahre als Präsidenten der ETH Zürich bestätigt und Christian Rüegg, Direktor des Paul-Scherrer-Instituts (PSI), in den ETH-Rat gewählt.

VERWALTUNGSSANKTIONEN: Die Bussen für Verstösse gegen Verwaltungsvorschriften haben sich bewährt. Das hat der Bundesrat in einem Bericht festgehalten. Die sogenannten pekuniären Verwaltungssanktionen würden den Verfahrensgarantien entsprechen. Der Bericht bildet für den Gesetzgeber Grundlage für die Weiterentwicklung dieser Sanktionen. Die Bussen sind beispielsweise im Kartell-, Geldspiel- oder Fernmeldegesetz vorgesehen. Verstösst etwa ein Unternehmen durch Wettbewerbsabsprachen gegen das Kartellgesetz, zieht es die Wettbewerbskommission finanziell zur Verantwortung. Anders als in einem Strafverfahren können aber die Mitarbeitenden nicht sanktioniert werden.

STATISTIK: Nadja Braun Binder wird neue Präsidentin der Kommission für die Bundesstatistik. Der Bundesrat hat sie gewählt. Die 47-jährige Professorin für öffentliches Recht an der Universität Basel wird ihr Amt am 1. April 2022 antreten, wie der Bundesrat mitteilte. Die Hauptaufgabe der ausserparlamentarischen Kommission besteht darin, dem Bundesrat und dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) sowie dem Bundesamt für Statistik (BFS) und anderen Produzenten öffentlicher Statistiken bei wichtigen Fragen zur Bundesstatistik beratend zur Seite zu stehen.

(text:sda/bild:unsplash)