3 März 2024

Deutliches Ja zur dringlichen Gesetzgebung im Kanton Bern

Mit 75,4% Ja-Stimmen hat das Stimmvolk die Vorlage über die Einführung der dringlichen Gesetzgebung angenommen und so der nötigen Verfassungsänderung zugestimmt. Das Berner Kantonsparlament kann neu bei einer Krise Gesetze sofort in Kraft treten lassen, das ohne Volksabstimmung. Das dringliche Gesetz muss aber hohe Hürden nehmen: So darf es nur in Kraft treten, wenn mindesten zwei Drittel der Ratsmitglieder zustimmen, ausserdem muss das dringliche Gesetz innerhalb von sechs Monaten obligatorisch vors Volk. Die dringliche Gesetzgebung wird per sofort eingeführt.

(text:ath/bild:beo)