Der Kanton Bern vereinheitlicht den Schutz von Informationen und Personendaten
Der Kanton Bern schafft mit dem neuen Gesetz über die Informations- und Cybersicherheit (ICSG) und der Verordnung über die Informations- und Datensicherheit (IDSV) ein einheitliches Regelwerk zum Schutz von Informationen und Personendaten.
Die beiden Erlasse treten am 1. November 2026 in Kraft und ergänzen das seit September geltende revidierte Datenschutzgesetz. Damit werden die bisherigen Regelungen zur Informations- und Datensicherheit aktualisiert und an die zunehmende Digitalisierung der Verwaltung angepasst.
Im Zentrum steht ein risikobasierter Schutz: Die kantonalen Behörden beurteilen vor der Inbetriebnahme eines ICT-Mittels den Schutzbedarf und ordnen ihn einem von vier Schutzniveaus zu. Für weniger sensible Informationen gilt ein einheitlicher Grundschutz, während bei höheren Schutzbedürfnissen zusätzliche Sicherheits- und Datenschutzkonzepte erforderlich sind. Besonders schützenswerte Informationen können als «Intern», «Vertraulich» oder «Geheim» klassifiziert werden.
Die Verantwortung für die Sicherheit liegt bei der Führung der jeweiligen Behörde. Cyberangriffe und andere Sicherheitsvorfälle müssen grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden, bei Vorfällen mit Personendaten innerhalb von 72 Stunden.
Für Gemeinden und weitere Träger öffentlicher Aufgaben gelten die Grundsätze der Datensicherheit; weitergehende Vorgaben greifen insbesondere bei der Nutzung kantonaler oder eidgenössischer Informationen und Applikationen. Die kantonalen Regeln können zudem freiwillig übernommen werden.
Für die Umsetzung sind Übergangsfristen von zwei bis drei Jahren vorgesehen. Das neue Regelwerk schafft klare Zuständigkeiten und ermöglicht eine systematische Beurteilung und Reduktion von Sicherheitsrisiken. Unterstützt werden die Behörden durch Beratungs- und Schulungsangebote des Kantons.
(text:pd&pmu/bild:unsplash)