30 September 2021

Der Kanton Bern soll alle Zentren gleich behandeln

Der Finanzausgleich des Kantons Bern erwähnt heute fünf Gemeinden mit Zentrumsfunktion. Es sind dies, Bern, Biel, Thun, Langenthal und Burgdorf. Thun, Bern und Biel erhalten eine pauschale Abgeltung der Zentrumslasten, Langenthal und Burgdorf können ihre Zentrumslasten lediglich im rahnem der Steuerkraft-Berechnung abziehen. Das sei eine Benachteiligung der beiden letzteren, findet eine Gruppe von Grossrätinnen und Grossräten. Sie haben darum einen entsprechenden Vorstoss eingereicht. Burgdorf und Langenthal sollen ihre Zentrumslasten nach den selben Kriterien abgegolten bekommen, wie Biel, Thun und Bern. Es sei natürlich klar, dass sich die Frankenbeträge dabei stark unterscheiden würden, erklärt Mit-Motionär Patrick Freudiger (SVP), es gehe nur darum das heutige System anzupassen, das sei nämlich unfair. Die Motion hält auch fest, dass dadurch die Landgemeinden nicht stärker belastet werden sollen, vielmehr sollen die die fünf Zentren das Geld anders untereinander aufteilen. Unter dem Strich würden wohl Bern und Biel weniger aus dem Topf erhalten, für Thun würde sich wenig ändern, so Freudiger, Burgdorf und Langenthal würden etwas mehr bekommen.

Der Regierungsrat sieht keinen Handlungsbedarf und empfiehlt die Motion zur Ablehnung. Er verweist auf die nächste Finanz- und Lastenausgleichsdebatte 2023.

(text&bild:cs)