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AGB BeO-Expressmärit, BeO-Immomärit, BeO-Fahrzügmärit

1. Geltungsbereich/Grundsätzliches

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Radio Berner Oberland AG (nachfolgend „AGB“) gelten für jegliche Nutzung vom BeO-Expressmärit, BeO-Immomärit, BeO-Fahrzügmärit durch die Besucher*innen. Durch das Anklicken des Akzepts der AGB und/oder durch Nutzung der Expressmärit-/ Immomärit-/ Fahrzügmärit -Dienstleistungen akzeptieren sie diese AGB vollumfänglich und anerkennen insbesondere folgendes:

 

Der Vertragsschluss betreffend die Waren und/oder Dienstleistungen, welche die Abnehmer*innen von den Inserenten*innen beziehen, kommt einzig zwischen dem/der betreffenden Abnehmer*innen und dem/die betreffenden Inserenten*innen zustande. Allfällige Ansprüche im Zusammenhang mit einem solchen Rechtsgeschäft können die Abnehmer*innen nur direkt gegenüber den Inserenten*innen und die Inserenten*innen nur direkt gegenüber den Abnehmern*innen und in keinem Fall gegenüber der Radio Berner Oberland AG geltend machen. Die Radio Berner Oberland AG haftet weder für Inhalte von Inseraten noch für Waren und/oder Dienstleistungen, welche die Inserenten*innen auf dem BeO-Expressmärit, BeO-Immomärit, BeO-Fahrzügmärit anbieten.

Allfällige der Radio Berner Oberland AG zugestellte allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer*innen sind auf jeden Fall unwirksam, soweit sie in einer für den BeO-Expressmärit, BeO-Immomärit, BeO-Fahrzügmärit nachteiligen Weise von diesen AGB oder vom Gesetz abweichen.

Die Radio Berner Oberland AG kann diese AGBs jederzeit ohne Benachrichtigung an die Nutzer*innen ändern; es gilt immer diejenige Version, die auf der Homepage aufgeschaltet ist.

 

2. Begriffe

Nutzer
Als Nutzer*in gelten sämtliche Besucher*innen des Portals BeO-Expressmärit, BeO-Immomärit, BeO-Fahrzügmärit, insbesondere Inserenten*innen, Abnehmer*innen der Waren und/oder Dienstleistungen, potentielle Inserenten*innen und potentielle Abnehmer*innen von Waren und Dienstleistungen, Gelegenheitsbesucher, etc..

Inserenten
Als Inserent*in gelten diejenigen Nutzer*innen vom BeO-Expressmärit, BeO-Immomärit, BeO-Fahrzügmärit, die auf BeO-Expressmärit, BeO-Immomärit, BeO-Fahrzügmärit mittels Publikation eines Inserates Waren- oder Dienstleistungen anbieten.

Abnehmer
Als Abnehmer*in gelten diejenigen Besucher*innen vom BeO-Expressmärit, BeO-Immomärit, BeO-Fahrzügmärit, die aufgrund eines Inserats auf der Website BeO-Expressmärit, BeO-Immomärit, BeO-Fahrzügmärit von einem Inserenten Waren- und/oder Dienstleistungen beziehen.

 

3. Verantwortung für Inserate liegt bei den Inserenten/zulässige Waren und Dienstleistungen

Der BeO-Expressmärit, BeO-Immomärit, BeO-Fahrzügmärit stellt den Inserenten*innen und Abnehmern*innen die Inserateplattform ausschliesslich zur Publikation von Inseraten in deutscher Sprache für ein Zielpublikum im Berner Oberland, Mittelland/ Region Bern zur Verfügung.

Der BeO-Expressmärit und der BeO-Fahrzügmärit ist ausschliesslich privaten Nutzern vorbehalten. Die Inserenten*innen bestimmen den Inhalt der Inserate selbständig und sie sind in jeder Hinsicht alleine für die Inserate, deren Inhalte und die darin enthaltenen Angebote verantwortlich.

Der/die Inserent*in erklärt, dass er/sie sich vor dem Schalten des ersten Inserates mit der Seite BeO-Expressmärit, BeO-Immomärit, BeO-Fahrzügmärit vertraut gemacht hat und sich insbesondere bewusst ist, dass die Inserate auch von Minderjährigen angesehen werden können. Der/die Inserent*in ist dafür verantwortlich, dass der von ihm/ihr gelieferte Content (Inseratetext, Produkt- und/oder Dienstleistungsbeschreibungen, Bildmaterial, Links, Internetadressen etc.) auch aus rechtlicher Sicht vollumfänglich für diese Nutzungen geeignet ist und zur Verfügung gestellt werden darf. Bilder müssen die tatsächlich inserierte Ware darstellen. Nicht zulässig sind insbesondere die Verwendung von Katalogfotos, Fotos die nicht von der angebotenen Ware stammen, Firmenlogos, Telefonnummern, Mailadresse und Schlagwörter.

Die Administration von der Radio Berner Oberland AG darf die Inserate auf deren Zulässigkeit prüfen, kann sich aber nicht verpflichten diese Prüfung systematisch vorzunehmen.

Grundsätzlich können im Rahmen der Rechtsordnung alle Waren und/oder Dienstleistungen angeboten werden, für die auf BeO-Expressmärit, BeO-Immomärit, BeO-Fahrzügmärit eine Inseratekategorie vorgesehen ist. Die Inserenten*innen sind verpflichtet, ihre Angebote wahrheitsgetreu zu beschreiben.

In der Beschreibung muss der Endkonsumentenverkaufspreis enthalten sein, d.h. der Betrag, den der/die Konsument*in schlussendlich bezahlen muss.

 

4. Unzulässige Inserate/unzulässige Waren und/oder Dienstleistungen

BeO-Expressmärit, BeO-Immomärit, BeO-Fahrzügmärit ist auf Kleinanzeigen betreffend Waren- und Dienstleistungsangebote spezialisiert. Demzufolge sind nur entsprechende Inseratekategorien vorgesehen. Es dürfen keine Inserate aufgegeben werden, die in irgendeiner Weise Rechtsverletzungen bewirken oder gegen die guten Sitten verstossen könnten. Ebenso dürfen in den Inseraten keine Links und andere Verweise auf Quellen und Webseiten enthalten sein.

Insbesondere dürfen folgende Waren und/oder Dienstleistungen nicht angeboten, gesucht oder zugänglich gemacht werden:

  • Waren und/oder Dienstleistungen, die Urheberrechte, Patente, Marken oder andere Schutzrechte Dritter verletzen: insbesondere Piraterieprodukte, selbstgebrannte CDs, DVDs, Videos, Software, Nachahmungen von urheberrechtlich geschützten Werken, Fälschungen (z.B. von Uhren, Schmuck, Jeans, Handtaschen etc.). Die Inhaber*in von Schutzrechten können im BeO-Expressmärit, BeO-Immomärit, BeO-Fahrzügmärit Angebote melden, welche ihre Rechte verletzten und gegebenenfalls eine Entfernung der betreffenden Inserate bewirken.
  • Waffen, Munition, Sprengstoffe jeglicher Art.
  • Waren und/oder Dienstleistungen die nicht jugendfrei sind und/oder gegen die Sittlichkeit oder religiöse Gefühle verstossen, pornographische Angebote, obszöne Angebote, Waren und Dienstleistungen mit sexuellen, obszönen oder unsittlichen Bezügen, verbotene Gewaltdarstellungen, Soft- und Hardcorepornos.
  • Prostitution, Erotikangebote, Telefonsex-Dienstleistungen und Sex-Zubehör (Vibratoren, Gummipuppen, Sexspielzeuge, Intimschmuck etc.).
  • Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, Arzneimittel sowie Medizinprodukte im Sinne des Arzneimittelgesetzes.
  • Angebote im Zusammenhang mit Glücks- und Gewinnspielen.
  • Angebote und Gesuche im Stellenbereich.
  • Angebote und Gesuche im Partnerschafts- und Datingbereich.
  • Tierhandel, welcher gegen das Tierschutzgesetz verstösst.

Unzulässig sind zudem sämtliche Inserate (unabhängig von der Zulässigkeit der darin angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen), die textliche oder bildliche Darstellungen enthalten, welche in irgend einer Weise Rechtsverletzungen bewirken oder gegen die guten Sitten verstossen könnten, z.B. indem sie rassistische Äusserungen enthalten, gegen Persönlichkeitsrechte, Geschäftsgeheimnisse, den Datenschutz, den Jugendschutz verstossen, unlauteren Wettbewerb darstellen etc.. Die Inserate dürfen keine Darstellungen enthalten, die Geschlechtsteile, nackte Busen und/oder sexuelle Handlungen zeigen.

 

5. Kein Anspruch auf Nutzung

Hat die Radio Berner Oberland AG den Verdacht, dass ein Inserat gegen die AGB oder die Geschäftspolitik oder gegen Gesetzesbestimmungen oder gegen Rechte Dritter verstösst, darf die Administration des BeO-Expressmärit, BeO-Immomärit, BeO-Fahrzügmärits das betreffende Inserat jederzeit ohne Grundangabe und ohne dass dies irgendwelche Pflichten der Radio Berner Oberland AG nach sich ziehen würde, aus der Plattform entfernen. Es besteht kein Anspruch auf Nutzung des BeO-Expressmärit, BeO-Immomärit, BeO-Fahrzügmärits.

Der/die Nutzer*in anerkennt, dass die Radio Berner Oberland AG Inserate ohne Begründung und ohne Präjudiz oder Vergleiche mit anderen Inseraten*innen löschen kann.

Die Radio Berner Oberland AG behält sich beim Vorliegen besonderer Umstände generell vor:

  • bestimmte Inserate oder Teile davon zu löschen
  • Inserate betreffend bestimmter Waren und/oder Dienstleistungen nicht mehr auf dem BeO-Expressmärit, BeO-Immomärit, BeO-Fahrzügmärit zuzulassen
  • bestimmte Nutzer*innen von der Nutzung vom BeO-Expressmärit, BeO-Immomärit, BeO-Fahrzügmärit auszuschliessen

Es besteht kein Anspruch auf störungs- und mangelfreies Erscheinen der Inserate.

 

6. Abwicklung und Folgen des Geschäfts alleine zwischen Inserent*in und Abnehmer*in

Der BeO-Expressmärit, BeO-Immomärit, BeO-Fahrzügmärit stellt dem/der Inserent*in und dem/der Abnehmer*in die Inserateplattform einzig zur Publikation von Inseraten zur Verfügung. Weitere Dienstleistungen werden durch BeO-Expressmärit, BeO-Immomärit, BeO-Fahrzügmärit nicht erbracht. Es bleibt vollumfänglich Sache von Inserent*in und Abnehmer*in, ob und wie sie sich auf ein Rechtsgeschäft betreffend dem inserierten Gegenstand einigen und wie sie ihr Rechtsgeschäft regeln und abwickeln. Am Rechtsgeschäft zwischen Inserent*in und Abnehmer*in ist der BeO-Expressmärit, BeO-Immomärit, BeO-Fahrzügmärit in keiner Weise beteiligt.

 

7. Besondere Bestimmungen

Werden Inserate in der falschen Kategorie und/oder mit Angabe des falschen Orts platziert, ist die Radio Berner Oberland AG berechtigt, die Inserate ohne Rückfrage in eine andere Kategorie zu verschieben bzw. die Angabe des Orts anzupassen oder das Inserat zu löschen. Die Berner Oberland AG behält sich weiter vor, Rechtschreibefehler im Titel eines Angebots oder einer Dienstleistung zu korrigieren.

Mehrfacheinstellungen desselben Inserats oder von Inserenten*innen mit identischen oder ähnlichen Waren- und/oder Dienstleistungen sind nicht zulässig und können ohne Rückfrage gelöscht werden.

In jedem Inserat darf nur ein Gegenstand angeboten oder gesucht werden. Mehrere Gegenstände in einem Inserat sind nicht erlaubt.

Der/die Inserent*in muss über die angebotene Ware tatsächlich verfügen. Es darf sich bei den angebotenen Waren nicht um bestellte oder noch zu bestellende Ware handeln. Der BeO-Expressmärit, BeO-Immomärit, BeO-Fahrzügmärit ist ausschliesslich für den lokalen Markt und für Inserenten*innen mit Wohnsitz im Kanton Bern gedacht.

Bitte beachten Sie, dass beim Bezug von Waren und/oder Dienstleistungen über das Internet Risiken bestehen, welche in der Natur dieses Mediums liegen. Die Identifizierung von Mitgliedern im Internet ist sehr schwierig. Die Radio Berner Oberland AG kann nicht zusichern, dass jeder Benutzer*in der ist, für den er sich ausgibt.

Die Radio Berner Oberland AG behält sich vor, einzelne oder alle Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung an einen Dritten zu übertragen oder durch einen Dritten ausüben zu lassen.

Der/die Inserent*in ist damit einverstanden, dass seine Telefonnummer, E-Mail Adresse und PLZ / Ort publiziert werden.

Sämtliche Daten der Inserenten*innen werden nach 60 Tagen gelöscht. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben.

 

8. Konventionalstrafe

Ausgeschlossene Inserenten*innen haben kein Recht, ohne vorheriges Einverständnis von der Radio Berner Oberland AG erneut auf dem BeO-Expressmärit, BeO-Immomärit, BeO-Fahrzügmärit-Portal Inserate zu schalten. Widerhandlungen gegen diese Bestimmung werden mit einer Konventionalstrafe von CHF 100.00 pro Inserat in Rechnung gestellt. Leistung der Konventionalstrafe befreit nicht von der Unterlassungspflicht. Die Radio Berner Oberland AG behält sich die Geltendmachung von zusätzlichem Schadenersatz und die Einleitung rechtlicher Schritte vor.

 

9. Haftungsbeschränkung

Die Radio Berner Oberland AG haftet nur für direkte Schäden, die durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung durch die Radio Berner Oberland AG entstehen. Jede weitergehende Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist soweit gesetzlich möglich wegbedungen, insbesondere jede Haftung von der Radio Berner Oberland AG für direkte und indirekte Schäden bei leichtem Verschulden.

Die Radio Berner Oberland AG haftet nicht für Schäden, die Nutzern*innen oder Dritten durch das Verhalten anderer Nutzer*innen entstehen.

Die Radio Berner Oberland AG haftet weder für Inhalte von Inseraten noch für Waren oder Dienstleistungen, welche die Inserenten*innen auf dem BeO-Expressmärit, BeO-Immomärit, BeO-Fahrzügmärit anbieten.

 

10. Datenschutz

Die Radio Berner Oberland AG hält sich an die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, kann jedoch die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit von Personendaten nicht umfassend garantieren. Der/die Nutzer*in nimmt zur Kenntnis, dass Personendaten auch in Ländern abrufbar sind, die keine der Schweiz vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen.

Der/die Inserent*in ist damit einverstanden, dass die Inserate, die auf dem BeO-Expressmärit, BeO-Immomärit, BeO-Fahrzügmärit geschaltet werden, durch die Radio Berner Oberland AG in weiteren Kanälen verbreitet werden können (z.B. App/ On Air, etc.).

Diese Freihaltungspflicht des/der betreffenden Nutzers*in gilt ebenso hinsichtlich allfälliger Kosten und Bussen im Zusammenhang mit behördlichen Verfahren mit oder ohne Beteiligung Dritter, sofern diese Verfahren im Zusammenhang mit durch einen/einer Nutzer*in eingestellten Inseraten, Inhalten, Waren oder Dienstleistungen eingeleitet werden.

 

11. Freihaltung (Folgen des eigenen Verhaltens)

Wenn andere Nutzer*innen oder Dritte Ansprüche gegen die Radio Berner Oberland AG geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte im Zusammenhang mit von einem/einer Nutzer*in eingestellten Inseraten, Inhalten, Waren und/oder Dienstleistungen oder wegen dessen sonstiger Nutzung vom BeO-Expressmärit, BeO-Immomärit, BeO-Fahrzügmärit, so stellt dieser/diese Nutzer*in der Radio Berner Oberland AG von sämtlichen Ansprüchen frei und übernimmt die Kosten der aussergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverteidigung der Radio Berner Oberland AG (inkl. Gerichts- und Anwaltskosten).

Diese Freihaltungspflicht des/der betreffenden Nutzers*in gilt ebenso hinsichtlich allfälliger Kosten und Bussen im Zusammenhang mit behördlichen Verfahren mit oder ohne Beteiligung Dritter, sofern diese Verfahren im Zusammenhang mit durch einen/eine Nutzer*in eingestellten Inseraten, Inhalten, Waren oder Dienstleistungen eingeleitet werden.

 

12. Preise

Die Inserateschaltung im BeO-Expressmärit ist bis auf weiteres gratis.

Die Inserateschaltung im BeO-Immomärit für den Verkauf von Liegenschaften kostet 50 Franken. Bei Vermietung oder Suche nach Liegenschaften wird eine Gebühr von 20 Franken erhoben.

Die Inserateschaltung im BeO-Fahrzügmärit für den Verkauf von Fahrzeugen kostet 50 Franken.

Generell wird das Inserat erst aufgeschaltet, wenn die Bezahlung bei Radio Berner Oberland eingetroffen ist.

 

13. Dauer

Die Inserate im BeO-Expressmärit, BeO-Immomärit, BeO-Fahrzügmärit werden nach 30 Tagen gelöscht.

 

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz der Radio Berner Oberland AG. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Radio Berner Oberland AG zuständig. Radio Berner Oberland AG ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des/der Nutzers*in oder vor jedem anderen zuständigen Gericht zu klagen. Anwendbar ist das Schweizerische Recht.

 

Ergänzungen für den BeO-Fahrzügmärit

BeO-Fahrzügmärit

Diese Dienstleistung wird vorwiegend für private Nutzer zur Verfügung gestellt.

Im BeO-Fahrzügmärit dürfen alle motorisierten Fahrzeuge publiziert werden.

E-Bikes und E-Trottinette können in der normalen Kategorie unter BeO-Expressmärit gratis veröffentlicht werden.

 

Copyright Radio BeO – Juli 2022

BeO-Nacht

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4:00 - 5:00

SONATA 5 per Violino,Cornetto,Fagotto u.a. Instr.
SONATA 5 per Violino,Cornetto,Fagotto u.a. Instr. K- FONTANA GIOVANNI BATTISTA 04:18
RADETZKY MARCH
RADETZKY MARCH K- STRAUSS JOSEF 04:15

Wetterprognose:

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