29 März 2023

Das Reglement über das Jugendparlament geht in die Vernehmlassung

Im letzten Mai hat der Stadtrat das Jugendpostulat zur Einsetzung eines Jugendparlaments ein-stimmig angenommen. Vom 29. März bis zum 5. Mai führt die Stadt nun die Vernehmlassung zum entsprechenden Reglement durch. Ziel ist es, das Jugendparlament am Tag der Demokratie, 15. September 2023, einzusetzen.
2013 führte die Stadt Thun den Jugendvorstoss ein. Mit diesem Instrument können Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren mit 40 Unterschriften die Behandlung eines Geschäfts im Stadtrat verlangen. Basierend auf dem ersten Jugendvorstoss rief der Stadtrat im Jahr 2019 den Klimanotstand aus. Im Februar 2022 wurde der zweite Jugendvorstoss zur Einsetzung eines Jugendparlaments eingereicht (Postulat P 2/2022). Der Stadtrat nahm das Jugendpostulat am 12. Mai 2022 einstimmig an. In der Zwischenzeit hat die Stadtkanzlei ein entsprechendes Reglement ausgearbeitet, unter Einbezug der Erstunterzeichnenden, des Amts für Bildung und Sport, des Dachverbands Schweizer Jugendparlamente sowie des Präsidenten und der Vizepräsidentin des kantonalen Jugendparlaments. Vom 29. März bis 5. Mai 2023 führt die Stadt das Vernehmlassungsverfahren durch. Einbezogen werden die politischen Parteien, die Landeskirchen, verschiedene Jugendorganisationen sowie die städtischen und kantonalen Schulen. Es ist geplant, dem Stadtrat das Reglement vor den Sommerferien zur Genehmigung vorzulegen. Ziel ist es, das Jugendparlament am 15. September 2023, dem Tag der Demokratie, offiziell einzusetzen.

(text:pd/bild:unsplas)