Das Ausfüllen der Steuererklärung 2025 steht an
In diesen Tagen verschickt die Steuerverwaltung die Steuererklärungen für das Jahr 2025. Die Fristen und Gebühren zum Einreichen bleiben unverändert. Für die einkommenssteuerpflichtigen Personen sinken die Kantonssteuern. Erstmals sind rückwirkend Einzahlungen in die Säule 3a möglich.
Rund 93 Prozent der Bernerinnen und Berner füllen die Steuererklärung mittlerweile online aus. Die Steuerverwaltung hat «TaxMe», die digitale Lösung zum Ausfüllen der Steuererklärung, deshalb erneut verbessert, um den steuerpflichtigen Personen die Arbeit weiter zu erleichtern. So wurde zum Beispiel die Handhabung zum Hochladen von Belegen vereinfacht, und der zum Einstieg ins «TaxMe» benötigte ID-Code kann neu online nachbestellt werden.
Beim Ausfüllen der Steuererklärung ändert sich gegenüber dem Vorjahr wenig. Aufgrund des Ausgleichs der kalten Progression – also damit Steuerpflichtige wegen der Teuerung nicht stärker belastet werden – können bei der direkten Bundessteuer leicht höhere Abzüge geltend gemacht werden. So steigen zum Beispiel der Kinderabzug und der Unterstützungsabzug auf je 6800 Franken (bisher 6700 Franken), der maximale Abzug für die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung auf 13 000 Franken (bisher 12 900 Franken) und der maximale Abzug für Kinderdrittbetreuungskosten auf 25 800 Franken (bisher 25 500 Franken). Bei den Kantons- und Gemeindesteuern sowie bei den direkten Bundessteuern werden ausserdem auch die Tarife an die aufgelaufene Teuerung angepasst.
Alle einkommenssteuerpflichtigen Bernerinnen und Berner dürfen sich über tiefere Steuern freuen. Erstmals für das Steuerjahr 2025 gilt die Senkung der kantonalen Steueranlage von 3.025 auf 2.975 Anlagezehntel. Sie wurde im Dezember 2024 auf Antrag des Regierungsrates vom Grossen Rat beschlossen. Die Steuerverwaltung hat sie bereits bei der Ratenrechnungen für das Jahr 2025 berücksichtigt.
Bisher galt, dass Einzahlungen in die Säule 3a nur im laufenden Jahr möglich sind. Diese Einzahlungen können bis zum «kleinen Betrag» von aktuell 7258 Franken für steuerpflichtige Personen mit 2. Säule bzw. 36 288 Franken für steuerpflichtige Personen ohne 2. Säule in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Ab dem Steuerjahr 2026 ist es möglich, zusätzlich zum ordentlichen jährlichen Beitrag, eine Nachzahlung (im Sinne eines Einkaufs) in die Säule 3a zu leisten und steuerlich geltend zu machen, sofern im betreffenden Jahr der Maximalbetrag nicht ausgeschöpft wurde. Diese Nachzahlung ist für steuerpflichtige Personen mit 2. Säule maximal bis zur Höhe des sogenannten «kleinen Beitrages» des Einkaufsjahres möglich.
Die Zahlungsmoral der steuerpflichtigen Bernerinnen und Berner ist sehr erfreulich: Rund 86 Prozent der Ratenrechnungen wurden 2025 fristgerecht bezahlt.
(text:ath+pd/bild:unsplash)