27 Juli 2021

Datenerhebung in Restaurants scheint ungenügend zu sein

Die vom Bundesrat am 26. Juni 2021 in Kraft getretenen breiten Öffnungsschritte sehen vor, dass einige Schutzmassnahmen eingehalten werden müssen. Dies betrifft auch die Erhebung von Kontaktdaten von Personen, die sich in gewissen Innenbereichen aufhalten. So namentlich in Restaurants. Die Beschränkung der Anzahl Personen pro Tisch wurde zwar aufgehoben, in Innenbereichen gilt jedoch wie bisher eine Sitzpflicht während der Konsumation und der Abstand zwischen den Gruppen muss eingehalten werden. Die Kontaktdaten müssen weiterhin erhoben werden, es reicht allerdings ein Kontakt pro Gruppe. Der Kanton Bern hat für die Bereitstellung der Daten eine zentrale Datenbank für die Gästedaten in Betrieb.

Die Gesundheitsdirektion des Kantons Bern vermutet, dass die Datenerhebung nicht vollumfänglich durchgeführt wird. Die Gesundheitsdirektion ist jedoch auf möglichst lückenlose Daten angewiesen, denn sie will mit einem gezielten «Testen und Tracen» mögliche Corona-Ausbrüche rasch ausfindig machen und lokal oder regional eindämmen.

(text:og/bild:pixabay)