21 April 2023

Covid-Zertifikat an Freiburger Hochschulen war unverhältnismässig

Die Forderung nach einem Covid-Zertifikat für den Besuch von Präsenzkursen an Freiburger Hochschulen war laut Bundesgericht unverhältnismässig. Der Kanton hätte eine Finanzierung der Tests für Studierende mit bescheidenen Mitteln vorsehen müssen.

Die Verordnung, die den Zugang zu den Hochschulen von der Vorlage eines Covid-Zertifikats abhängig machte, wurde im September 2021 vom Freiburger Staatsrat verabschiedet. 22 Studierende hatten gegen diese Bestimmung beim Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht.

In einem am Freitag veröffentlichten Urteil heisst die zweite öffentlich-rechtliche Abteilung die Beschwerde gut und stellt fest, dass diese Einschränkung verfassungswidrig war.

Ob es sich um den letzten Richterspruch in der Sache handelt, ist unklar. Die Freiburger Kantonsregierung erwägt ein Revisionsbegehren, wie das Bundesgericht am Freitagnachmittag mitteilte. Worum es dabei geht, war zunächst unklar. Das Revisionsbegehren beziehe sich „auf eine Tatsache, die nach Ansicht des Staatsrates für den Ausgang des Falles entscheidend sei“, hiess es im Communiqué lediglich.

Die Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten des Kantons Freiburg machte auf Anfrage keine weiteren Angeben. Die juristische Analyse sei noch im Gange, sagte eine Sprecherin der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

In seinem Urteil stellte das Bundesgericht fest, in der damaligen Situation sei die persönliche Freiheit der betroffenen Studierenden verletzt worden.

Nicht genesene Personen hatten demnach keine andere Wahl, als sich entweder einem medizinischen Eingriff zu unterziehen oder auf Präsenzunterricht zu verzichten. Der in der Verordnung vorgesehene Fernunterricht könne nicht als gleichwertig angesehen werden, stellt das Gericht klar. Angesichts der Gültigkeitsdauer der Test-Zertifikate mussten die Studierenden mindestens zwei Tests pro Woche absolvieren.

Als entscheidend sieht das Gericht an, dass die Tests ab Oktober 2021 kostenpflichtig wurden. Daraus folge, dass die Kosten für die Teilnahme an der Präsenzveranstaltung während eines Semesters 840 Franken betragen hätten (bei Tests zu 30 Franken).

Die Begrenzung der Ausbreitung des Coronavirus, der Präsenzunterricht und der Schutz der anderen Studierenden stellten öffentliche Interessen dar, die die Testpflicht rechtfertigten, betont das Bundesgericht.

Es sei jedoch unverhältnismässig gewesen, den Studierenden, die ihre Ausbildung im Präsenzunterricht fortsetzen wollten, eine Belastung von mindestens 840 Franken pro Semester aufzuerlegen, ohne dass ein Unterstützungssystem für Bedürftige vorgesehen war. (Urteil 2C_810/2021 vom 31. 3. 2023)

(text:sda/bild:unsplash-symbolbild)