8 September 2021

Bundesrat will Gebiete für Privatradios neu festlegen

Künftig soll es mehr Versorgungsgebiete für lokale Radio- und TV-Sender geben – bei den Radios zwanzig statt wie bisher zwölf. In jedem Gebiet soll es einen Anbieter geben, der einen Service-public-Auftrag hat und dafür im Gegenzug Gelder aus der Radio- und Fernsehabgabe bekommt. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung dazu eröffnet. Neu soll es zwanzig Versorgungsgebiete für kommerzielle Lokalradios geben (bisher zwölf), zehn für nicht gewinnorientierte Lokalradios (bisher neun) und 13 für regionale TV-Stationen (unverändert). Die Anpassung erfolge im Hinblick auf die anstehende Neukonzessionierung ab 2025 sowie als Reaktion auf die digitale Entwicklung, heisst es in der Mitteilung des Bundesamts für Kommunikation (Bakom). Zudem trage sie der historischen Entwicklung Rechnung.

Die Gebiete in den Berg- und den Randregionen bleiben gleich. Änderungen gibt es hingegen in städtischen Agglomerationen, im Mittelland sowie in der Zentral- und Ostschweiz. In jedem der Gebiete soll es einen Anbieter mit Service-public-Auftrag geben, der Gelder aus der Radio- und Fernsehabgabe erhält. Auf diese Weise sollen dem Publikum analog zum Regionalfernsehen flächendeckende regionale Informationen angeboten werden.

Ausschlaggebend für die neue Anordnung sei die Überlegung gewesen, politische oder geografische Gebiete zu beschreiben, in denen eine publizistische Versorgung „aus sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Gründen inhaltlich wünschbar“ erscheine.

Verzichten will der Bundesrat künftig auf diejenigen Konzessionen, die einen Leistungsauftrag für die Sender vorschreiben, im Gegenzug aber keine Finanzierung über Gebührengelder enthalten. Weiterhin möglich ist es für lokale Sender, ohne Leistungsauftrag und ohne Gelder aus der Abgabe zu arbeiten – sie müssen einzig dem Bakom ihre Programme melden. Derzeit sind laut Bakom 211 Radio- und 165 Fernsehprogramme gemeldet. Diese haben keinen Service-public-Auftrag und erhalten folglich auch keine öffentliche Finanzierung. Wo und wie sie ihre Programme verbreiten, ist ihnen freigestellt.

Die Versorgungsgebiete für kommerzielle Lokalradios sollen neu wie folgt festgelegt werden: zwei in der Region Bern, eines in Solothurn-Olten, eines im Aargau, zwei in Basel, drei in der Innerschweiz, fünf im Grossraum Zürich, zwei in der Ostschweiz und vier in der Genferseeregion. Die aktuell geltenden Versorgungsgebiete für Radios waren 2007 definiert worden – unter den technischen Voraussetzungen der UKW-Verbreitung. „Unter digitalen Bedingungen entfallen diese technischen Restriktionen weitgehend“, schreibt das Bakom. Daher könnten die Gebiete nun einfacher beschrieben werden.

Die Vernehmlassung läuft bis zum 9. Dezember 2021. Anfang 2023 will das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) die Konzessionen öffentlich ausschreiben. Sie werden Anfang Januar 2025 in Kraft treten und für zehn Jahre gelten.

(text:sda/bild:unsplash)