3 Mai 2023

Bundesrat soll bis Ende 2023 Entschuldungsplan für IV vorlegen

Der Bundesrat muss bis Ende 2023 einen Entschuldungsplan für die Invalidenversicherung (IV) vorlegen. Diese steht bei der AHV mit über 10 Milliarden Franken in der Kreide.

Der Nationalrat hat am Mittwoch eine Motion der Gesundheitskommission des Ständerates oppositionslos überwiesen. Auch der Bundesrat war bereit, die Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) anzunehmen.

Von 2011 bis 2017 gab es für die IV dank der Zusatzfinanzierung über eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer zwar etwas Entlastung, und sie konnte die Schulden bei der AHV um rund fünf Milliarden Franken senken. Seither floss aber kein Rappen mehr von der IV zur AHV zurück. Die Motion der SGK-S ist bezüglich Lösungen offen formuliert.

Der Bundesrat erklärte sich grundsätzlich bereit, die Motion anzunehmen. Klar sei, dass die IV weiterhin finanziellen Handlungsspielraum benötige, der „nicht durch den Druck einer Schuldentilgung eingeschränkt werden sollte“, schrieb er in der Antwort auf den Vorstoss.

Es sei daher angezeigt, die Rahmenbedingungen für AHV, IV und Bund aus einer Gesamtsicht zu optimieren. Solle die Tilgung der Schulden beschleunigt werden, müsste dies laut einem Bericht des Bundesrates über einnahmen- oder ausgabenseitige Reformen oder andere gesetzliche Anpassungen erfolgen.

Zusätzliche, wenig transparente Subventionen des Bundes an die IV in Form einer Bürgschaft oder eines zinsgünstigen Darlehens kamen für den Bundesrat nicht in Frage.

(text:sda/bild:sda)