Bundesrat setzt Individualbesteuerung zum letztmöglichen Termin um
Die Individualbesteuerung wird erst knapp sechs Jahre nach der Volksabstimmung über die Vorlage dazu Realität. Der Bundesrat setzt das neue Gesetz erst auf Anfang 2032 in Kraft. Dies ist der späteste mögliche Termin. Die Landesregierung gewährt damit den Kantonen die längste mögliche Frist für die Umsetzung.
Der Bundesrat entschied anlässlich seiner Sitzung am Mittwoch über den Termin, wie er mitteilte. Gemäss Gesetz muss die Individualbesteuerung spätestens am 1. Januar 2032 eingeführt werden. Die Landesregierung hätte zwar einen früheren Zeitpunkt wählen können, entschied sich aber für den letztmöglichen.
Auch die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren begrüsse diese Lösung, hiess es. Die Kantone müssen nun ihre Steuergesetze ändern und dabei die Tarife überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Gleiches gilt für die Sozialabzüge. Dabei kann es auch sein, dass kantonale Abstimmungen nötig werden.
Die Stimmenden hatten sich im März mit gut 54 Prozent Ja-Stimmen-Anteil für die Einführung der Individualbesteuerung ausgesprochen. Heute werden Verheiratete und gleichgeschlechtliche Paare, die in eingetragener Partnerschaft leben, gemeinsam besteuert.
Gehen beide Ehepartner einer Erwerbstätigkeit nach, müssen sie wegen der Progression teilweise mehr Steuern bezahlen als Konkubinatspaare mit getrennten Veranlagungen und in ähnlichen finanziellen Verhältnissen.
Das Bundesgericht befand bereits 1984, die steuerliche Diskriminierung verheirateter und eingetragener Paare gegenüber Konkubinatspaaren sei verfassungswidrig. Das neue Gesetz soll den als Heiratsstrafe bekannten Mechanismus nun beseitigen. Es entstand als indirekter Gegenvorschlag zur später zurückgezogenen Steuergerechtigkeits-Initiative der FDP-Frauen.
Das Gesetz über die Individualbesteuerung verlangt, dass Bund, Kantone und Gemeinden jede Privatperson einzeln besteuern müssen. Jeder und jede soll das eigene Einkommen und Vermögen versteuern, Ehepaare müssen künftig zwei Dossiers einreichen. Ob ein Paar einen Trauschein hat oder nicht, soll keine Rolle mehr spielen.
Im Abstimmungskampf wurde die Vorlage nicht nur von einem Komitee aus den Reihen der Mitte-Partei und der SVP bekämpft, sondern auch von zahlreichen Kantonen. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KDK) verwies dabei auf bisherige Massnahmen der Kantone, um die sogenannte Heiratsstrafe bei den Steuern zu beseitigen. Individuelle Steuern führten zu massiven, unnötigen Eingriffen in das bewährte System von Kantonen und Gemeinden und zu rund 1,7 Millionen zusätzlichen Steuerdossiers.
Welche Verteilungseffekte der Systemwechsel exakt mit sich bringt, ist noch nicht ganz klar. Bei der Bundessteuer hat das Parlament die Tarife so angepasst, dass die Steuersätze für tiefe und mittlere Einkommen sinken. Erhöht werden sie dagegen für sehr hohe Einkommen. Insgesamt dürften Verheiratete mit in etwa ähnlich hohen Einkommen tendenziell entlastet werden, während Paare mit einem Einkommen respektive einem hohen und einem tiefen Einkommen tendenziell mehr Bundessteuer abliefern müssen.
Höhere Rechnungen kann es wegen der Tarifanpassung auch für Unverheiratete geben, besonders bei hohen Einkommen. Wie sich die Vorlage auf die Kantons- und Gemeindesteuern auswirkt, hängt von der Umsetzung in den Kantonen ab.
Ohnehin werden sich die Stimmenden schon am 29. November erneut mit dem Thema befassen müssen. Dann kommt die Initiative „Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!“ der Mitte-Partei an die Urne.
Das Volksbegehren bezieht sich nur auf die Bundessteuer und will die Benachteiligung Verheirateter ebenfalls beseitigen. Es schlägt zu diesem Zweck aber nicht individuelle Steuern vor, sondern will weiterhin gemeinsame Veranlagungen für Verheiratete. Gesetzesbestimmungen sollen verhindern, dass Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren diskriminiert werden.
Selbst wenn die Initiative der Mitte von Volk und Ständen angenommen werde, bleibe das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung gültig, schreib der Bundesrat am Mittwoch. Die Verpflichtung der Kantone zur Einführung der Individualbesteuerung entfiele demnach nur, wenn das Parlament das entsprechende Gesetz erneut ändern und diese Änderung bis 2032 in Kraft treten würde.
(text:sda/bild:unsplash)