17 August 2023

Tourismusregionen: Moderate Lockerung bei Zweitwohnungen

Der Bundesrat will die Regeln für den Abriss und Wiederaufbau von Wohnungen in Tourismusgebieten nur moderat lockern. Er schlägt beim Wiederaufbau vor, eine Flächenvergrösserung um 30 Prozent zu erlauben. Dabei entstandener zusätzlicher Wohnraum soll aber nur als Erstwohnung genutzt werden.

Mit diesem Vorschlag reagiert der Bundesrat auf einen Revisionsentwurf der Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek) von National- und Ständerat zum Zweitwohnungsgesetz, wie er am Mittwoch mitteilte. Die Kommissionen wollen für altrechtliche Wohnungen keine Nutzungseinschränkungen beim Wiederauf- und -ausbau.

Als altrechtlich gelten vor der Volksabstimmung über die Zweitwohnungsinitiative 2012 gebaute Wohnungen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent. Diese altrechtlichen Wohnungen dürfen aktuell frei genutzt und bei einem Umbau um 30 Prozent vergrössert werden. Bei einem Abriss und Wiederaufbau ist die Vergrösserung allerdings verboten.

Der Bundesrat will diese Ungleichbehandlung zwischen Umbau und Wiederaufbau beseitigen. Oft sei der Unterschied zwischen Abriss und Umbau schwer auszumachen, räumt er ein. Darum schlägt er dem Parlament vor, die Flächenvergrösserung um 30 Prozent auch bei Abriss und Wiederaufbau zuzulassen. Der gewonnene Wohnraum soll aber ausschliesslich als Erstwohnung nutzbar sein.

(text:sda/bild:unsplash)