25 August 2021

Bundesrat prüft Ausdehnung Covid-Zertifikatspflicht – testen kostet ab 1.10.

Geimpft, getestet oder genesen: Der Bundesrat prüft eine Ausweitung der 3G-Regel auf Innenräume von Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie auf Veranstaltungen im Innern. So soll eine Überlastung der Spitalkapazitäten vermieden werden.

Nachdem mehrere Kantone in den vergangenen Tagen und Wochen eine Ausweitung der Zertifikatspflicht in Erwägung gezogen haben, will der Bundesrat nun den Rückhalt für eine nationale Lösung eruieren. Bis nächsten Montag sollen sich die Kantone und Sozialpartner dazu äussern.

Ob und – wenn ja – wann die neuen Regeln in Kraft gesetzt werden, wird der Bundesrat im Anschluss entscheiden. Es handle sich um eine „vorsorgliche Konsultation“ – für den Fall, dass eine Überlastung der Spitäler drohe, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch. Der Bundesrat wolle, wenn nötig, rasch handeln können. Die epidemiologische Entwicklung sei derzeit schwierig einzuschätzen.

Zur Diskussion steht die Ausdehnung der 3G-Regel auf alle Innenbereiche von Restaurants sowie auf Veranstaltungen, die im Innern stattfinden – wie Konzerte, Theater, Kino, Sportveranstaltungen und auch Privatanlässe wie Hochzeiten. Betreiber von Discos sollen neu obligatorisch die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher erheben müssen.

Neu soll auch der Zugang zu Orten wie Museen, Zoos, Fitnesscenter, Kletterhallen, Hallenbäder, Aquaparks, Thermalbäder, Billardhallen oder Casinos auf Personen mit einem Zertifikat eingeschränkt werden. Ausgenommen wären Betriebe, die ausschliesslich Aussenbereiche umfassen.

Auch bei sportlichen und kulturellen Aktivitäten in Innenräumen wie Trainings oder Musik- und Theaterproben soll künftig der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt werden. Diese Beschränkung gälte nicht für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren und für beständige Gruppen von maximal dreissig Personen, die in abgetrennten Räumlichkeiten regelmässig zusammen trainieren oder proben.

Wie bis anhin soll die Zertifikatspflicht nicht für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre gelten. Ausgenommen von der Zertifikatspflicht wären nach den Plänen des Bundesrats auch religiöse Veranstaltungen, Bestattungen sowie Anlässe zur politischen Meinungsbildung bis maximal dreissig Personen.

Der Bundesrat schlägt zudem vor, den Einsatz des Zertifikats im Arbeitsbereich in der Verordnung zu klären. Es soll explizit festgehalten werden, dass die Arbeitgeber das Vorhandensein eines Zertifikats prüfen dürfen, „wenn dies der Festlegung angemessener Schutzmassnahmen oder der Umsetzung des Testkonzepts dient“.

Eine breitere Anwendung des Covid-19-Zertifikats muss nach Ansicht des Bundesrats geprüft werden, weil die Durchimpfungsrate zu tief ist. In der Schweiz seien 56 Prozent der Bevölkerung mindestens einmal geimpft, in der EU dagegen 63 Prozent. „Die Zahl der nicht immunen Personen, die sich anstecken können, ist nach wie vor gross“, schreibt der Bundesrat.

Anders als in früheren Infektionswellen soll auf die Schliessung ganzer Branchen oder Verbote von bestimmten Aktivitäten verzichtet werden, schreibt der Bundesrat. Nicht geändert werden sollen die bekannten und breit akzeptierten Hygiene- und Abstandsempfehlungen, die Quarantäneregeln sowie die generelle Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen, Läden und im öffentlichen Verkehr.

Der Bundesrat hat heute zudem die nationale Teststrategie angepasst. Das Testen bleibt eine wichtige Massnahme, um die Pandemie zu kontrollieren, Übertragungsketten zu unterbrechen und eine Überbelastung der Spitalstrukturen zu verhindern. Dazu soll insbesondere das repetitive Testen in Schulen und Betrieben weitergeführt werden. Diese repetitiven Tests werden weiterhin vom Bund finanziert.

Ab dem 1. Oktober 2021 müssen Personen, die sich testen lassen, um ein Zertifikat zu erhalten, den Test jedoch selber bezahlen. Alle Personen, die sich impfen lassen wollen, konnten das inzwischen tun. Der Bundesrat erachtet es nun nicht mehr als die Aufgabe der Allgemeinheit, die Testkosten für Personen zu übernehmen, die nicht geimpft oder nicht genesen sind. Die Möglichkeit zur kostenlosen Impfung besteht weiterhin.

Tests für Personen mit Symptomen werden weiterhin vom Bund übernommen. Allerdings berechtigen diese nicht zum Erwerb eines Zertifikats. Antigen-Schnelltests für Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können sowie Tests für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren werden weiterhin vom Bund bezahlt. Auch wer eine Gesundheitseinrichtung, etwa ein Alters- oder Pflegeheim oder ein Spital, besucht, kann sich weiterhin gratis testen lassen. Der Schutz von Personen mit hohem Risiko ist besonders wichtig. Bei einem negativen Testresultat wird anstelle eines Zertifikats eine Bescheinigung ausgestellt.

(text:sda&pd/bild:sda)