Bundesrat pocht auf eine zweite Landessprache in den Primarschulen
Alle Primarschülerinnen und Primarschüler in der Schweiz sollen eine zweite Landessprache lernen. Als Reaktion auf Bestrebungen in der Deutschschweiz, Frühfranzösisch aus den Stundenplänen zu streichen, lässt der Bundesrat vorsorglich gesetzliche Grundlagen dafür ausarbeiten.
Am Freitag hat er die Vernehmlassung zu Änderungen im Sprachengesetz eröffnet, mit denen der Unterricht in einer zweiten Landessprache durchgesetzt werden kann, falls das nötig wird. „Die Sprachenvielfalt sei ein grundlegendes Prinzip der Schweiz“, sagte Kulturministerin Elisabeth Baume-Schneider in Bern vor den Medien.
Für den Zusammenhalt im Land sei es entscheidend, dass sich die Bevölkerung über die Sprachgrenzen hinweg in den Landessprachen verständigen könne. „Wir müssen darauf achten, die Mehrsprachigkeit zu erhalten“, sagte Baume-Schneider.
Doch in mehreren Kantonen der Deutschschweiz laufen Bestrebungen, Französisch nicht mehr in der Primarschule, sondern erst ab der siebten Klasse zu unterrichten, meist zugunsten von Englisch. Diese Entwicklung beunruhigt den Bundesrat.
Kantone, die kein Französisch mehr in der Primarschule wollen, bringen gemäss dem Bericht des Bundesrates zur Vorlage vor allem schulische Argumente an. Sie wollen die Schulsprache ins Zentrum rücken und leistungsschwache Kinder nicht überfordern. Doch sie zweifeln auch an der Qualität des Unterrichts.
Wenn etwas schwierig sei, solle deshalb nicht darauf verzichtet werden, sagte Baume-Schneider. Sie argumentierte auch mit der Mobilität der Menschen und den Bedürfnissen der Wirtschaft. Mehrsprachigkeit sei nicht einfach eine pädagogische Frage.
Eine harmonisierte Regelung für den Sprachunterricht an der Volksschule enthält das Harmos-Konkordat, dem 15 Kantone angehören. Sie müssen die erste Fremdsprache spätestens ab der dritten und die zweite ab der fünften Primarklasse unterrichten. Eine Fremdsprache muss eine Landessprache sein und die zweite Englisch.
Am Ende der obligatorischen Schulzeit sollen die Jugendlichen in beiden Fremdsprachen gleichwertige Kenntnisse haben. Im März 2025 nahm das Parlament im Kanton Appenzell Ausserrhoden eine Motion an mit der Forderung, Französisch erst ab der Oberstufe zu unterrichten. In Innerrhoden gab es Frühfranzösisch gar nie.
Ähnliche Aufträge gibt es in Zürich, St. Gallen, Solothurn, Schwyz, Schaffhausen und Thurgau. In Basel-Landschaft wurde eine Volksinitiative „Zwei Fremdsprachen an der Primarschule sind zu viel“ lanciert. Zürich, St. Gallen, Solothurn, Basel-Landschaft und Schaffhausen gehören zum Harmos-Konkordat.
In der Romandie und in der italienischsprachigen Schweiz hingegen gibt es laut dem Bundesrat keine vergleichbaren Vorstösse für einen späteren Beginn des Fremdsprachenunterrichts.
Der Bundesrat will angesichts dieser Forderungen reagieren können. Sollte die Anpassung des Sprachengesetzes nötig sein, stellt er zwei Varianten zur Diskussion: Die erste ist, die Vorgaben des Harmos-Konkordats landesweit vorzuschreiben. Das hiesse, dass auch Kantone, die nicht Mitglied sind, die Vorgaben einzuhalten hätten.
Die zweite Variante lässt den Kantonen mehr Spielraum. Demnach soll eine zweite Landessprache ab der Primarschule und bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet werden.
Der Bundesrat lässt es den Kantonen zunächst offen, eine Lösung für den harmonisierten Fremdsprachenunterricht zu finden. Verzichteten sie auf von der Sprachenstrategie abweichende Entscheide, sei die Gesetzesänderung nicht nötig, schreibt er. Dann würde er dem Parlament auch keine Botschaft unterbreiten.
Baume-Schneider wollte sich auf eine Journalistenfrage nicht festlegen, wie viele Kantone Frühfranzösisch streichen müssten, damit der Bundesrat eingreift. Es gehe vielmehr darum, wer das Konkordat verlasse und es so infrage stelle, sagte sie. „Dann müssten wir wohl unseren Gesetzesentwurf ans Parlament schicken.“
Die Vernehmlassung hat laut Bundesrat vorsorglichen Charakter. Er wolle die Diskussion über den Wert der Landessprachen – Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch – nun in die Bevölkerung, Parteien und Verbände bringen, sagte Baume-Schneider. Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. Oktober.
(text:sda/bild:keystone)