7 März 2025

Bundesrat gegen Volksinitiative für Aufhebung der AHV-Heiratsstrafe

Verheiratete sollen nach dem Willen des Bundesrates weiterhin nicht zwei ganze AHV-Renten erhalten. Er empfiehlt wie angekündigt ein Nein zur Mitte-Volksinitiative zur Abschaffung der AHV-Heiratsstrafe und will auch keinen Gegenvorschlag dazu. Nun kann das Parlament entscheiden.

Heute erhalten verheiratete Pensionierte höchstens 150 Prozent der AHV-Maximalrente. Das sind derzeit 3780 Franken.

Die Mitte-Volksinitiative „Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!“ will das ändern und die Rentenplafonierung aufheben. Umgekehrt verlangt sie, dass nicht erwerbstätige Verheiratete Beiträge an die AHV zahlen müssen.

Müssten zwei ganze Renten ausbezahlt werden, koste das die AHV unter dem Strich 3,6 Milliarden Franken im Jahr 2030. 2035 dürften es laut Bundesrat rund 4,1 Milliarden Franken sein. Der Bund, der sich an der Finanzierung der AHV beteiligt, müsste 2030 rund 770 Millionen und 2035 rund 870 Millionen Franken übernehmen.

Die nächste grosse AHV-Reform kommt. Der Bundesrat muss dem Parlament bis Ende 2026 eine Vorlage für den Zeitraum 2030 bis 2040 vorlegen. Es gebe den Willen zur Finanzierung und zur Modernisierung, entsprechend den Veränderungen der Gesellschaft, sagte Baume-Schneider zu einer Klausur zum Thema im Bundesrat.

(test und bild: keystone-sda)