Bundesrat führt E-Vignette auf den 1. August 2023 ein
Wer die Nationalstrassen benutzt, kann künftig die Form der Vignette auswählen. Auf den 1. August 2023 wird neben der Klebevignette die elektronische Vignette (E-Vignette) eingeführt. Der Bundesrat hat am Freitag die dafür notwendige Verordnungsrevision gutgeheissen.
Die Nationalstrassenabgabe wird seit ihrer Einführung im Jahr 1985 in Form einer Klebevignette erhoben. Mit der Einführung der E-Vignette wird diese um eine elektronische Erhebungsform ergänzt. Fahrzeugführende können künftig wählen, ob sie für die Benutzung der Nationalstrassen eine Klebevignette oder die E-Vignette verwenden wollen, wie der Bundesrat schrieb.
Die E-Vignette ist im Unterschied zur Klebevignette nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kontrollschild gebunden. Davon profitieren Inhaberinnen und Inhaber von Wechselschildern und Personen, die unter dem Jahr ein neues Fahrzeug kaufen.
Gemäss Angaben des Bundesrats kann die E-Vignette ab dem 1. August 2023 zeit- und ortsunabhängig über ein Webportal des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erworben werden. Klebevignetten können weiterhin an den bekannten Verkaufsstellen sowie an den Autobahngrenzübergängen gekauft werden.
(text:sda/bild:sda)