3 September 2021

Bundesgericht rügt vergangene Berner Demo-Beschränkung

Im Dezember 2020 hatte der Regierungsrat eine Beschränkung der Teilnehmerzahl auf 15 Personen an politischen und zivilgesellschaftlichen Kundgebungen erlassen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und die Bevölkerung zu schützen. Gegen die Regelung wurde im April 2021 vor Bundesgericht Beschwerde geführt.

Das Bundesgericht hat das im Kanton Bern vom 4. Novemver 2020 bis zum 19. April 2021 geltende faktische Kundgebungsverbot als verfassungswidrig bezeichnet. Das Kundgebungsverbot verletzt das Grundrecht der Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit und den seit 1874 geltenden bundesstaatlichen Grundsatz des «Vorranges des Bundesrechts».

Auch wenn das Kundgebungsverbot zum Zeitpunkt des Urteils nicht mehr in Kraft war, hat es dennoch als grundrechtlicher Grundsatzentscheid für die Zukunft eine wichtige Bedeutung, erklärt Simone Machado, Vorstandsmitglied der Juristinnen und Juristen Bern, gegenüber Radio BeO. Nun werden sich die Kantone in Zukunft besser überlegen, ob die Voraussetzungen für Einschränkungen rechtlich gegeben seien oder nicht, so Machado.

Eine Mehrheit der Richter teilt die Einschätzung der Berner Beschwerdeführerin Simone Machado, dass eine Beschränkung auf 15 Personen faktisch einem Kundgebungsverbot gleichkommt. Es dürfe zwar eine Beschränkung geben, aber diese dürfe nicht derart tief sein. Auf eine genaue Anzahl wollte sich das Gericht aber nicht festlegen.

(text:pd&chl/symbolbild:unsplash)