13 Mai 2022

Bundesgericht rügt Kanton Bern

Der Kanton Bern muss sein Gesetz für Auf- und Umzonungen ändern. Das Bundesgericht ist der Meinung, dass das kantonale Gesetz den Gemeinden zu viel Spielraum lasse. Diese können nämlich selbst entscheiden, ob sie bei Auf- und Umzonungen Mehrwertsteuern erheben wollen. Die Gemeinde Meikirch tut dies nicht. Ein Bürger fand dies widersprüchlich zum nationalen Gesetz und ging sogar bis vor Bundesgericht. Dieses gibt dem Meikrichner Bürger recht und rügt den Kanton Bern, sein Gesetz anzupassen. Dieser will es Ändern und in Zukunft eine Mehrwersteuer Erhebungspflicht bei Auf- und Umzonungen einführen. Laut Regierungsrätin Evi Allemann wird diese Änderung rund 2 Jahre dauern.

(text:msi/bild:unsplash)