24 Januar 2022

Bund will Verlängerung von Corona-Wirtschaftshilfen prüfen

Die Bundesregierung will prüfen, ob die Corona-Wirtschaftshilfen und die Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld über den März hinaus verlängert werden. Im Beschlusspapier zu den Beratungen von Kanzler Olaf Scholz (SPD) mit den Regierungschefs der Länder am Montag heisst es, man sei sich einig, dass zeitnah über eine Fortführung und Ausgestaltung der Hilfen entschieden werden müsse.

Dazu werde die Bundesregierung bis zum nächsten Treffen unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens und der Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie einen Vorschlag vorlegen. Die nächste Bund-Länder-Runde soll am 16. Februar stattfinden, sofern nicht das weitere Infektionsgeschehen eine frühere Zusammenkunft nötig macht.

Trotz der Pandemie sei der Arbeitsmarkt weiterhin stabil, heisst es in dem Papier. Die Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter sei hoch. Durch die Verlängerung der Wirtschaftshilfen und der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 würden Beschäftigte und Betriebe weiterhin unterstützt.

Wirtschaftsverbände hatten bereits gefordert, die Regelungen zum Kurzarbeitergeld zu verlängern. Ein zentrales Kriseninstrument sind daneben Überbrückungshilfen für Unternehmen, deren Umsätze wegen der Pandemie eingebrochen sind. Die Überbrückungshilfen waren zuletzt bis Ende März verlängert worden. Seit Beginn der Pandemie hatte der Bund Firmen mit Milliardengeldern unterstützt.

Zu den Wirtschaftshilfen gibt es eine Protokollerklärung der Länder Bayern, Sachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Sie halten eine frühzeitige Entscheidung über die Fortsetzung des Kurzarbeitergeldes über den 31. März hinaus für erforderlich – sowie eine Ausweitung der Wirtschaftshilfen auch auf kommunale Betriebe.

(text:sda/bild:unsplash)