20 Juni 2023

Bund will Milliarden an Entwicklungsgeldern für Ukraine einsetzen

Der Bund will an seinen Zielen der internationalen Zusammenarbeit festhalten. Für die Umsetzung der Strategie sind in den nächsten Jahren rund 11,5 Milliarden Franken vorgesehen. Ein bedeutender Anteil davon soll in die Ukraine und ihre Nachbarländer fliessen.

Zwei Monate nach einem Grundsatzentscheid des Bundesrats haben das Aussendepartement EDA und das Wirtschaftsdepartement WBF am Dienstag die öffentliche Konsultation zu den Eckpunkten der internationalen Zusammenarbeit (IZA) der Schweiz für die Jahre 2025 bis 2028 lanciert. Über die künftige Ausrichtung der internationalen Zusammenarbeit wird das Parlament entscheiden.

Für die laufende IZA-Strategie 2021 bis 2024 stellten die Räte rund 11,3 Milliarden Franken bereit. Für die darauffolgenden vier Jahre sollen es gemäss dem vorliegenden Entwurf der Strategie rund 0,2 Milliarden Franken mehr sein.

Die 11,5 Milliarden Franken sind eine Obergrenze: Das Parlament kann bei der jährlichen Genehmigung des Voranschlags weiterhin Budgetanpassungen vornehmen. Unklar ist auch, wie sich die Sparbemühungen des Bundes auf die Auslandshilfe auswirken werden.

Von den geplanten 11,5 Milliarden Franken sind nach heutigen Plänen 1,5 Milliarden Franken für die Unterstützung der Ukraine und deren Nachbarländer vorgesehen. Die bisher durchgeführten Aktivitäten im humanitären Bereich sowie bei der Entwicklungszusammenarbeit würden weitergeführt, hiess es. Dafür seien rund 850 Millionen Franken reserviert.

Im Rahmen des Wiederaufbaus in der Ukraine sollen die sozioökonomischen Infrastrukturen wiederhergestellt und modernisiert werden, um einen nachhaltigen Wiederaufbau des Landes sicherzustellen. Hierfür hat der Bundesrat vorsorglich das Ausgabenwachstum in dieser Strategieperiode bereitgestellt, also rund 650 Millionen Franken.

Das bedeutet in anderen Worten, dass in anderen Weltregionen – insbesondere im globalen Süden – nicht mehr Geld als aktuell ausgegeben werden soll. „Die Bedürfnisse im globalen Süden haben sich erhöht. Wir haben jedoch nicht mehr Mittel zur Verfügung als heute“, sagte Patricia Danzi, Chefin der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza), vor den Medien in Bern.

Insgesamt sollen die Ziele der internationalen Zusammenarbeit gleich bleiben wie bisher – im Sinne der Kontinuität und Kohärenz, wie es hiess. Demnach soll die Schweiz Leben retten und den Zugang zur Grundversorgung sicherstellen; zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum beitragen; die Umwelt schützen und den Klimawandel bekämpfen; Frieden und Menschenrechte fördern sowie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stärken.

Dennoch sind Änderungen vorgesehen. So soll der Verpflichtungskredit für humanitäre Hilfe erhöht werden. Grund dafür sind laut dem EDA die wachsenden humanitären Bedürfnisse und die immer längere Dauer der Einsätze in den Krisenregionen. Auch soll das multilaterale Engagement gestärkt werden.

Die Herausforderungen bleiben hoch, wie dem Strategieentwurf zu entnehmen ist: Beispielsweise hätten die Folgen der Covid-19-Pandemie, der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, die Energiekrise, die Ernährungsunsicherheit, die Schuldenlast, die Inflation und der Klimawandel unmittelbare Auswirkungen auf die Entwicklungsländer, aber auch auf die Schweiz.

Zuständig für die Umsetzung der IZA-Strategie sind die Deza sowie die Abteilung Frieden und Menschenrechte (AFM) des EDA und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) des WBF. Insgesamt soll sich die internationale Zusammenarbeit der Schweiz auf 47 Schwerpunktländer konzentrieren. Sieben davon wären gemeinsame Länder von Seco und Deza.

Mit Ausnahme von Kolumbien, wo das Seco den Übergang zu anderen aussenwirtschaftspolitischen Instrumenten und den Ausstieg bis Ende 2028 plant, sollen alle heutigen Schwerpunktländer ihren Status behalten. Marokko würde zu einem neuen Schwerpunktland des Seco. Das Deza will sechs neue Länder schwerpunktmässig unterstützen, „die sich in einer längeren Krise befinden“.

Nach Abschluss der bis 20. September dauernden Konsultation wird die Strategie im Frühjahr 2024 dem Bundesrat unterbreitet. Nach der Beratung im Parlament soll die neue Strategie am 1. Januar 2025 in Kraft treten.

(text:sda/bild:unsplash)