9 Juni 2023

Bund und UBS unterzeichnen Vertrag für Verlustgarantie

Der Vertrag des Bundes mit der UBS für eine Verlustgarantie im Zusammenhang mit der Notrettung der CS steht. Die Garantie wird auf 9 Milliarden Franken begrenzt.

Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung über den Vertragsabschluss informiert. Unterzeichnet wurde der Vertrag am Freitag vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) und der UBS.

Für die Bundesgarantie gibt es strenge Voraussetzungen, wie das EFD schreibt. Die UBS sei verpflichtet, die Vermögenswerte so zu verwalten, dass Verluste minimiert und Verwertungserlöse maximiert würden. Der Bund hat umfassende Informations- und Prüfungsrechte. Und die Bank muss den Hauptsitz in der Schweiz behalten.

(text:sda/bild:sda)