1 Mai 2024

Bund kann ab April 2025 Handys von Asylsuchenden auswerten

Der Bund kann voraussichtlich ab dem 1. April 2025 Daten aus Handys, Computern und anderen Datenträgern zur Identifikation von Asylsuchenden auswerten. Die Umsetzung einer vom Parlament verabschiedeten Vorlage führt zu einem finanziellen und personellen Mehraufwand.

In operativer Hinsicht seien noch Arbeiten zur Entwicklung einer IT-Lösung, zur Anpassung der Prozesse im Staatssekretariat für Migration (SEM) sowie zur Rekrutierung und Schulung des Personals erforderlich, schrieb der Bundesrat in einer Mitteilung vom Mittwoch. Die Änderungen des Asylgesetzes und der dazugehörigen Verordnungen träten voraussichtlich am 1. April 2025 in Kraft.

(text:sda/bild:keystone)