Bund erhält keine Kompetenz für Finanzierung nach schwerem Erdbeben
Der Bund erhält vom Parlament keine Kompetenz für eine Finanzierungslösung zur Behebung von Gebäudeschäden im Falle eines schweren Erdbebens. Nach dem Ständerat lehnte auch der Nationalrat eine entsprechende Vorlage ab.
Die grosse Kammer sagte am Mittwoch mit 99 zu 84 Stimmen bei 8 Enthaltungen Nein und trat gar nicht erst auf die Vorlage ein. Das Geschäft ist damit definitiv erledigt.
Nachdem der Ständerat den Entwurf des Bundesrates bereits ablehnte, versuchten die Befürwortenden im Nationalrat, mit einem Kompromiss eine Mehrheit zu finden. Der Entwurf der vorberatenden Kommission forderte, dass bei einem schweren Erdbeben der Bund Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer dazu hätte verpflichten können, 0,5 Prozent des Versicherungswertes ihres Gebäudes zu bezahlen, um den Wiederaufbau zu finanzieren. In der Version, die der Bundesrat dem Ständerat vorlegte, waren es bis zu 0,7 Prozent des Versicherungswerts.
Als schwerwiegend gelten Erdbeben, die Gebäudeschäden von mindestens 0,2 Prozent der Gebäudeversicherungssumme verursachen. Die Deckung hätte sich nur auf die Schäden erstreckt, die diesen Mindestwert übertroffen hätten.
Der staatliche Mechanismus wäre demnach bei Erdbeben zum Tragen gekommen, die in diesem Ausmass statistisch alle hundert Jahre oder seltener zu erwarten gewesen wären. Dies entspreche Modellrechnungen zufolge einer Schadenssumme von rund 6,3 Milliarden Franken. Schäden unterhalb dieser Schwelle hätten weiterhin einer privaten Versicherungsabdeckung bedürft.
Schwere Erdbeben gehören laut dem Bundesrat zu den seltenen, aber grössten Risiken, denen die Schweiz ausgesetzt ist. Aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit und der Ergebnisse der neueren Forschung hält der Bundesrat fest, dass praktisch auf dem gesamten besiedelten Gebiet der Schweiz ein relevantes Erdbebenrisiko bestehe.
In der Schweiz existiert derzeit keine bundesweite obligatorische Erdbebenversicherung. Nur ein Bruchteil der Gebäude ist heute gegen Erdbebenschäden versichert. Ende 2024 waren nach Angaben des Bundesrates rund 15 Prozent der Gebäude gegen Erdbeben versichert.
Bereits mehrere Versuche, eine landesweite Erdbebenversicherung durchzusetzen, scheiterten im Bundeshaus. So wurde beispielsweise 2016 eine baselstädtische Standesinitiative für eine obligatorische Erdbebenversicherung auf Bundesebene abgelehnt. Auch Vorschläge für interkantonale Konkordate fanden bislang keine Mehrheit.
(text:sda/bild:keystone)