19 Februar 2021

Bürgschaftshilfe für Berner Unternehmen verzögert sich

Der Kanton Bern gewährt Unternehmen im Rahmen seiner Härtefallhilfe Bürgschaften erst ab Anfang April, nicht schon ab Anfang März. Als Grund dafür gibt die Kantonsregierung die am Mittwoch vom Bundesrat bekannt gegebene Erhöhung der Härtefallhilfe an.

Sie unterstütze die vom Bundesrat vorgeschlagene Erhöhung der Mittel auf zehn Milliarden Franken, teilte die Berner Regierung am Freitag mit. Auch die neue Aufteilung der Gelder in drei Tranchen sei gut. Dank der zweiten Tranche für grössere Unternehmen mit mehr als fünf Millionen Franken Jahresumsatz könne beispielsweise die Messe- und Kongressinfrastruktur unterstützt werden. Das schliesse eine wichtige Lücke.

Die Änderungen auf Bundesebene würden aber eine Anpassung der kantonalen Härtefallverordnung und die Gewährung von zusätzlichen Kantonsmitteln verlangen. Sie werde über diese Anpassungen erst nach der eidgenössischen Frühlingssession entscheiden, schreibt die Kantonsregierung. Dies im Lichte der Finanzmittel, die dem Kanton Bern insgesamt effektiv zur Verfügung stünden, sowie der vom Bundesrat für die grösseren Unternehmen erlassenen Rahmenbedingungen. Somit werde Artikel 8 der kantonalen Härtefallverordnung – er regelt die Gewährung von Bürgschaften – nicht wie ursprünglich vorgesehen ab dem 1. März umgesetzt. Er werde überprüft und auf die revidierte Bundeshärtefallverordnung angepasst.

Der Kanton hat für die finanzielle Unterstützung von Firmen in Coronavirus-Zeiten zwei Programme aufgegleist. Unter dem Titel «Sofortunterstützung» können Firmen seit Anfang Jahr nicht rückzahlbare Beiträge beantragen. Beim zweiten Programm handelt es sich eben um die Bürgschaften.

 

(Text: sda/Foto: Archiv)