22 Februar 2021

Brienz: Beschwerde gegen Grundeigentümerbeiträge gutgeheissen

Am 27. September 2020 stimmten die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Brienz einem Verpflichtungskredit zur Sanierung der Axalpstrasse und einem Grundeigentümerbeitrag von 40% zu. Die von zahlreichen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern gegen diesen Beschluss erhobene Beschwerde hat der Regierungsstatthalter nun gutgeheissen. Er kommt in seinem Entscheid zum Schluss, dass die Stimmberechtigten aufgrund eines Widerspruchs zwischen den Abstimmungserläuterungen und dem formellen Antrag des Gemeinderats ihren Willen nicht unverfälscht zum Ausdruck bringen konnten. Darüber hinaus erscheine es fraglich, ob die Kosten der vorgesehenen Sanierungsarbeiten teilweise auf die Grundeigentümer überwälzt werden könnten oder ob diese nicht vielmehr vollständig durch den allgemeinen Haushalt zu tragen seien.

An der Urnenabstimmung vom 27.September 2020 stimmten die Stimmberechtigten von Brienz einem Verpflichtungskredit von CHF 6 Mio. und der Festlegung eines Grundeigentümerbeitrags von 40% mit grossem Mehr zu. Gegen diesen Beschluss gelangten zahlreiche betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer mit Beschwerde an das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli. Die Beschwerdeführenden stellten das Vorgehen des Gemeinderats grundsätzlich in Frage, wiesen auf einen Widerspruch zwischen der Abstimmungsfrage und den zugehörigen Erläuterungen hin und bestritten zudem sowohl die Zulässigkeit der Erhebung von Grundeigentümerbeiträgen im konkreten Fall als auch die Höhe des festgelegten Beitragssatzes von 40%.
Der Regierungsstatthalter kommt in seinem Entscheid von Ende letzter Woche zum Schluss, dass der angefochtene Beschluss aufzuheben ist, weil die Stimmberechtigten bei der Abstimmung nicht ihren wahren Willen hätten zum Ausdruck bringen können. Gemäss den Erläuterungen des Gemeinderats war vorgesehen, die Grundeigentümerbeiträge von 40 % lediglich auf einem Teilbetrag von CHF 4 Mio. des Gesamtkredits von CHF 6 Mio. zu erheben, womit diese maximal CHF 1.6 Mio. ausmachen würden. Im Widerspruch dazu lautete der formelle Antrag des Gemeinderats, dass der Grundeigentümerbeitrag von 40% auf den gesamten CHF 6 Mio. zu erheben sei, womit dieser maximal CHF 2.4 Mio. betragen dürfte. Auch wenn angesichts des klaren Abstimmungsergebnisses kaum damit zu rechnen sei, dass eine Korrektur dieses Widerspruchs etwas am Abstimmungsergebnis geändert hätte, sei es für die Abstimmenden unklar geblieben und bleibe weiterhin unklar, welcher maximalen Höhe des Grundeigentümerbeitrags sie zugestimmt hätten. Deshalb sei der angefochtene Beschluss bereits aufgrund dieses schwerwiegenden Mangels aufzuheben und die Beschwerden gutzuheissen. Auch darüber hinaus erscheine es gestützt auf die vorliegenden Unterlagen fraglich, ob die vorgesehene Sanierung der Alpstrasse tatsächlich als neubauähnliche Umgestaltung zu bewerten sei, deren Kosten teilweise auf die anliegenden Grundeigentümer überwälzt werden können oder ob es sich bei einer Gesamtbetrachtung nicht eher um blosse Unterhalts- bzw. Erneuerungskosten handle, die vollständig durch den allgemei-nen Haushalt zu tragen sind. Gegen den Entscheid des Regierungsstatthalters kann innert 30 Tagen Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern erhoben werden.

(pd)