13 März 2026

Blumenstein – Wahlunterlagen sind trotz Fehler gültig

Die Stimmbürgerinnen und -bürger der Gemeinde Blumenstein haben mit dem Versand der Wahlunterlagen für den Sonntag, 29. März 2026, fehlerhafte Stimmrechtsausweise erhalten.
Auf diesen Ausweisen wird der 08. März 2026 als Wahlsonntag genannt; richtig müsste es «29. März 2026» heissen. Alle weiteren Unterlagen im Wahlcouvert sind korrekt, so die Gemeinde.

In Absprache mit dem Regierungsstatthalteramt Thun wird mit der Gemeindepublikation den Stimmbürgerinnen und –bürgern von Blumenstein mitgeteilt, dass die Stimmrechtsausweise für den Wahlsonntag vom 29. März 2026 trotzdem gültig sind -unabhängig davon, ob das Wahlrecht an der Urne oder durch briefliche Abgabe erfolgt.

Am Wahlsonntag werden die eingegangenen Stimmabgaben systematisch auf allfällige Doppelabgaben überprüft. Eine doppelte Stimmabgabe ist verboten.

Die Gemeinde entschuldige sich für diesen Fehler.

(text:pd&chl/bild:unsplash)