18 September 2025

Kein Referendum: BLS-Gesetz gilt ab 1. November 2025

Der Regierungsrat hat beschlossen, das Gesetz über die Beteiligung des Kantons Bern an der BLS AG und an der BLS Netz AG per 1. November 2025 in Kraft zu setzen. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Das Gesetz schafft die in der Kantonsverfassung geforderte gesetzliche Grundlage für die Beteiligung des Kantons an der BLS AG und der BLS Netz AG.

Das Gesetz war im Frühjahr vom Grossen Rat verabschiedet worden. Das Parlament stritt sich etwa darüber, wie hoch die Beteiligung des Kantons sein dürfe. Es entschied sich letztlich für mindestens 50 und maximal 70 Prozent. Aktuell hält der Kanton Bern rund 56 Prozent der BLS-Aktien. Weitere Aktionärinnen sind etwa der Bund, Gemeinden und andere Kantone. Ein kleiner Teil der Aktien werden auch von Privaten gehalten.

(text:pd,csc/bild:zvg bls)