Blausee-Präsident Stefan Linder verurteilt
Das Regionalgericht Oberland in Thun habe Stefan Linder, Verwaltungsratspräsident der Blausee AG, wegen Hausfriedensbruchs, Nötigung und Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahme verurteilt, das schreibt die Klägerin, die Steinbruch + Hartschotterwerk Blausee-Mitholz AG heute in einer Mitteilung. Das Gericht sieht es offenbar als erwiesen an, dass Stefan Linder sich illegal Zutritt zum Gelände der Steinbruch + Hartschotterwerk Blausee-Mitholz AG SHB verschafft, Überwachungskameras installiert, und eine Lastwagen-Chauffeurin genötigt hatte. Stefan Linder werde zu einer bedingten Geldstrafe von 104 Tagessätzen à 880 Franken und zu einer Verbindungsbusse von 22’880 Franken verurteilt.
Das Urteil vom Obergericht kann ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden.
Daneben läuft noch ein Verfahren gegen die SHB – dies wegen eines massiven Fischsterbens im Blausee im 2020. In diesem Zusammenhang hat Stefan Linder auch die Taten begangen, die ihm das Gericht nun zulasten legt. Linder hatte damals den Verdacht, dass das Fischsterben aufgrund von Giften im oberhalb gelegenen Steinbruch passiert ist. In diesem Zusammenhang kam zutage, dass damals tatsächlich kontaminiertes Material im Steinbruch gelagert wurde. Der Prozess in dieser Sache wird bald ebenfalls verhandelt.
(text:sda/bild:unsplash)