25 März 2023

BirdLife scheitert mit Beschwerde gegen Münsinger Brücke

Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) hat die Beschwerde von BirdLife gegen die Baubewilligung „Ersatz Schützenfahrbrücke“ abgewiesen.
Die bestehende Schützenfahrbrücke wurde im Jahr 1883 erstellt. Nach 140 Jahren hat die Brücke das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Am 25. Juli 2022 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland dem Ersatzneubau der Schützenfahrbrücke mit Gesamtentscheid die Baubewilligung. Dagegen reichte BirdLife am 18. August 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein und beantragte die Aufhebung des Gesamtentscheids sowie der Verfügung des AGR und damit sinngemäss die Erteilung des Bauabschlags.
Mit Verfügung vom 22. März 2023 hat nun die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) die Beschwerde abgewiesen.
Die BVD hat bestätigt, dass das Vorhaben vereinbar mit den Schutzzielen des Auengebiets von nationaler Bedeutung Nr. 69 «Belper-Giessen» ist und damit auch in Einklang mit dem Smaragdgebiet Nr. 28 «Belpau» steht. Eine Abweichung von den Schutzzielen wurde verneint. Das Vorhaben stelle keine schwerwiegende Beeinträchtigung des BLN-Gebiets Nr. 1314 «AarelandschaftThun-Bern» dar und dem Gebot der grösstmöglichen Schonung durch die vorgesehenen Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen sei genügend Rechnung getragen worden.
Wie aktuelle Untersuchungen aus diesem Winter dokumentieren, ist der Zerfall der Brücke weiter fortgeschritten.
Ob nun im Herbst 2023 mit dem Bau der Brücke begonnen werden kann, ist noch offen und hängt im Wesentlichen davon ab, ob BirdLife Schweiz den Entscheid an die nächste Instanz weiterziehen wird.

(text:pd/bild:unsplash)