16 März 2024

Biken im Wald soll geregelt werden

Biken im Wald erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Doch es prallen verschiedene Interessen aufeinander. WaldSchweiz fordert, dass die Waldeigentümerinnen und -eigentümer für ihre Leistungen entschädigt werden. Dies beinhaltet das Zurverfügungstellen des Waldbodens für Mountainbike-Infrastrukturen, aber auch die Abgeltung von Mehraufwänden und Mindererträgen bei der Waldbewirtschaftung.

Unsere Wälder bieten mit über 30’000 km Waldstrassen und 20’000 km signalisierten Wanderwegen viel Raum für Freizeitaktivitäten. Das ist gut so und ist eine von der Gesellschaft eingeforderte Ökosystemleistung des Waldes. Aber Mountainbiken hat in den letzten Jahren massiv an Beliebtheit gewonnen. Viele Bikende bewegen sich auf den offiziellen Infrastrukturen, einige suchen jedoch auch den Weg auf illegalen Trails oder Trampelpfaden im freien Waldgelände. Mit der zunehmenden Zahl von Erholungssuchenden, die den Wald in Anspruch nimmt, prallen verschiedene Interessen aufeinander. Lenkungsmassnahmen können helfen, diese Konflikte zu entschärfen. WaldSchweiz empfiehlt den Waldeigentümerinnen und -eigentümern, sich gegenüber Lenkungsmassnahmen mit vertraglichen Lösungen offen zu zeigen. WaldSchweiz anerkennt das Bedürfnis der Erholungssuchenden, sich mit dem Mountainbike im Wald zu bewegen, doch muss dies geordnet und koordiniert erfolgen, um den Einfluss auf Wald, Fauna und Waldbewirtschaftung möglichst gering zu halten. Denn jeder Wald hat eine Eigentümerin oder einen Eigentümer, deren Eigentumsrechte zu respektieren sind.

(text:pd/bild:unsplash)