13 April 2022

Bezirksgericht Zürich spricht Pierin Vincenz schuldig

Das Bezirksgericht Zürich hat den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz wegen mehrfacher Veruntreuung, mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Er muss eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten absitzen.
Diese Freiheitsstrafe wird vollzogen, wie es im Urteil vom Mittwochmorgen heisst. Dazu kommt eine bedingte Geldstrafe von 280 Tagessätzen zu 3000 Franken. Ausserdem muss Vincenz der Raiffeisenbank 236’000 Franken zurückzahlen.

Vincenz‘ ebenfalls schuldig gesprochener Geschäftskollege Beat Stocker erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, die er absitzen muss. Eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 3000 Franken wird aufgeschoben.

(text:sda/bild:sda)