5 November 2021

Besserer Schutz für Ausländerinnen vor häuslicher Gewalt

Ausländerinnen und Ausländer, die Opfer häuslicher Gewalt sind, sollen in der Schweiz besser geschützt werden. Dieser Meinung ist die zuständige Kommission des Nationalrats. Sie hat mit deutlicher Mehrheit eine entsprechende Kommissionsinitiative eingereicht.

Der Entscheid für die Initiative fiel in der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) deutlich – mit 21 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Die Kommissionsinitiative verlangt, dass das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) angepasst wird, um die ausländerrechtliche Situation von Opfern häuslicher Gewalt zu verbessern.

„Die ungewisse Situation sowie die Abhängigkeit vom Partner zwingen viele Opfer häuslicher Gewalt dazu, beim Übeltäter zu bleiben, weil sie Angst haben, die Aufenthaltsbewilligung zu verlieren“, schrieb die Kommission zur Begründung.

Komme es zu einer Trennung, dürften die Betroffenen grundsätzlich nur im Land bleiben, wenn sie mindestens drei Jahre verheiratet waren und als integriert gelten würden.

Zwar gebe es Ausnahmen für Opfer häuslicher Gewalt, allerdings nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Gewalt eine gewisse Intensität und Systematik aufgewiesen hat. Diese nachzuweisen sei bei dem komplexen Phänomen der häuslichen Gewalt jedoch sehr schwierig. Deshalb müsse „Klarheit für die Opfer geschaffen werden“.

(text:sda/bild:unsplash)