13 Januar 2023

Besondere Verwaltung für Kirchgemeinde Thun-Strättligen

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat am 11. Januar 2023 für die Kirchgemeinde Thun-Strättligen per sofort eine besondere Verwaltung eingesetzt. Die Kirchgemeinde war wegen Rücktritten der Ratsmitglieder nicht mehr handlungsfähig und konnte ihre Geschäfte nicht mehr ordnungsgemäss führen.

Christoph Lerch, alt Regierungsstatthalter und Fürsprecher, wurde als besonderer Verwalter bestimmt und mit den umfassenden Kompetenzen des Kirchgemeinderates ausgestattet. Sein Auftrag ist es, die Aufgaben des Kirchgemeinderates umfassend wahrzunehmen und die Wiederbesetzung des Kirchgemeinderates einzuleiten. Zudem wird er beauftragt, bis am 31. März 2023 eine ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung zur Beschlussfassung über die Mitwirkung der Kirchgemeinde Thun-Strättligen an den geplanten Fusionsabklärungen «Eine Kirchgemeinde Thun» zu organisieren.

Die besondere Verwaltung wird bis zur Wahl eines neuen Kirchgemeinderates, längstens aber bis Ende Dezember 2023, eingesetzt. Die Kosten gehen zulasten der Kirchgemeinde Thun-Strättligen.

(text:pd/bild:unsplash)