12 Mai 2022

Beschwerde wegen Urteil zu UBS-Datenklau von Gericht abgewiesen

Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Ex-UBS-Mitarbeiters abgewiesen, der in Abwesenheit wegen wirtschaftlichen Nachrichtendienstes und Geldwäscherei verurteilt worden war. Er soll 2012 Kundendaten der Bank an Deutschland verkauft und dafür mindestens 1,1 Millionen Euro erhalten haben.

Der Beschuldigte führte an, dass in unzulässiger Weise ein Abwesenheitsverfahren durchgeführt worden sei, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Bundesgerichtsurteil hervorgeht. Er sei deswegen freizusprechen. Das letzte Urteil erfolgte im August 2020.

Das sieht das Bundesgericht anders: Der Beschuldigte sei allen vier angesetzten Verhandlungsterminen ferngeblieben. Aus der Prozessgeschichte lasse sich schliessen, dass er nicht die Absicht hatte, an einer der Verhandlungen teilzunehmen: „Sein gesamtes Verhalten lässt unzweideutig auf einen konkludenten Verzicht auf ein kontradiktorisches Verfahren und eine Beurteilung in Anwesenheit schliessen.“

Sein Verteidiger sei jedoch bei allen Verhandlungen vor Ort gewesen. Über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe sei der Beschuldigte im Bild gewesen, heisst es im Urteil. Die Beschwerde des Beschuldigten werde deswegen abgewiesen, die Gerichtskosten von 3000 Franken ihm auferlegt.

Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts bestätigte 2020 die Verurteilung wegen qualifiziertem wirtschaftlichem Nachrichtendienst und Geldwäscherei. Der ehemalige Bankangestellte wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten sowie bedingten Geldstrafen verurteilt. Dazu besteht eine Ersatzforderung zugunsten der Schweiz in der Höhe von fast 1,4 Millionen Franken. Zur Zeit des erstinstanzlichen Prozesses im Jahr 2019 weilte der Beschuldigte in Deutschland.

(text:sda/bild:unsplash)