25 Januar 2023

Berner Steuerverwaltung macht weiteren Schritt bei der Digitalisierung

Seit Ende 2022 können die Bernerinnen und Berner sämtliche Geschäfte rund um die periodischen Steuern vollständig elektronisch erledigen. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern hat als letzten Schritt auch die Steuererklärung für Erbengemeinschaften, Miteigentümergemeinschaften oder Kollektiv-, Kommandit- und einfache Gesellschaften digitalisiert.

Im Kanton Bern sind rund 40’000 Erbengemeinschaften, Miteigentümergemeinschaften, Kollektiv-, Kommandit- und einfache Gesellschaften steuerpflichtig. Bis anhin mussten diese so genannten virtuellen Steuersubjekte ihre Steuererklärung ausgedruckt per Post an die Steuerverwaltung retournieren.

Neu können Kundinnen und Kunden die Steuererklärung für virtuelle Steuersubjekte elektronisch ausfüllen und einreichen. Die Belege können entweder via Computerablage oder mit dem Smartphone fotografiert hochgeladen werden. Das Verarbeiten der Steuererklärung für virtuelle Steuersubjekte ist somit vollständig papierlos möglich.

«Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt bei der digitalen Weiterentwicklung», sagte dazu Steuerverwalter Claudio Fischer im Rahmen der heutigen Jahres-Medienkonferenz (25.01.2023). «Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass wir punkto Digitalisierung schweizweit weiterhin eine Vorreiterrolle einnehmen».

Bis am 3. Februar 2023 werden rund 633’000 steuerpflichtige Personen ihre Steuererklärung für das Jahr 2022 erhalten. Die Frist für das Einreichen der Steuererklärung von unselbstständig Erwerbstätigen läuft bis am 15. März 2023, für selbstständig Erwerbstätige bis am 15. Mai 2023.

Für das Steuerjahr 2022 gelten, nach der durch Corona bedingten ausserordentlichen Situation in den vergangenen Jahren, die ordentlichen Regeln und Fristen

(text:pd/bild:beo)