
Berner Regierungsrat will Rechtsverkehr digitalisieren
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat den Startschuss für die Einführung der elektronischen Verwaltungsrechtspflege (EVRP) gegeben: Künftig sollen Verwaltungsverfahren digital abgewickelt werden. Der Austausch der Bürgerinnen und Bürger mit der Verwaltung und zwischen den Behörden soll dadurch vereinfacht werden. Die Umsetzung setzt technische, rechtliche, finanzielle und organisatorische Abklärungen voraus und wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Verwaltungs- und Verwaltungsbeschwerdeverfahren werden heute auf dem Postweg abgewickelt. So sieht es das kantonale Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRPG) vor. Um diese Verfahren zu digitalisieren, müssen die technischen, rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen geklärt werden. Der Regierungsrat hat deshalb eine gesamtkantonale Arbeitsgruppe unter Federführung der Direktion für Inneres und Justiz mit der Initialisierung des Projekts zur Einführung der elektronischen Verwaltungsrechtspflege (EVRP) beauftragt.
Ein Meilenstein für die digitale Transformation
Mit der elektronischen Verwaltungsrechtspflege sollen Eingaben, Entscheide sowie Einsprachen und Beschwerden künftig medienbruchfrei digital übermittelt werden können. Dies erleichtert den Zugang zur öffentlichen Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger und steigert die Effizienz der Behördenarbeit. Die Einführung der EVRP trägt damit wesentlich zur digitalen Transformation der Verwaltung bei. Regierungspräsidentin Evi Allemann betont: «Die Einführung der elektronischen Verwaltungsrechtspflege ist ein wichtiger Schritt hin zu einem effizienten, digitalen Service public».
Gesamtkantonales Projekt
Das Projekt fordert sämtliche Behörden und Private, die das Verwaltungsrechtspflegegesetz anwenden. An der Ausarbeitung des Projektinitialisierungsauftrags waren Vertretungen sämtlicher Direktionen, der Staatskanzlei und die Justizverwaltungsleitung beteiligt. Für die Initialisierung des Projektes wird zusätzlich der Verband Berner Gemeinden einbezogen. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Projekt Justitia 4.0, das den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz schweizweit einführt.
Projektinitialisierung Januar 2025
Die Initialisierungsphase ist im Januar 2025 gestartet und dauert bis Juli 2025. In dieser Zeit sollen in einer umfassenden Studie verschiedene Umsetzungsvarianten geprüft werden. Anschliessend entscheidet der Regierungsrat über die Umsetzung konkreter Durchführungsprojekte, die voraussichtlich Ende 2025 gestartet werden können. Der weitere Zeitplan hängt wesentlich von den Abklärungsergebnissen ab. Bis der digitale Rechtsverkehr in allen Behörden eingeführt ist, dürften weitere drei bis vier Jahre nötig sein.
(text:pd/bild:unsplash-symbolbild)